Pfändung Koi-Karpfen aus Händlerbecken

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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malevil
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#1

08.10.2009, 10:31

Hallo!

Dass man wertvolle Tiere pfänden lassen kann, weiß ich... wie läuft aber die praktische Seite ab? In unserem Fall wollen wir Koikarpfen bei einem Händler pfänden lassen. Kann man dem Gerichtsvollzieher gleich einen Käufer mitschicken der die Tiere vor Ort kauft oder müssen die Tiere erst artgerecht untergebracht und dann ganz reulär versteigert werden? Hat jemand damit Erfahrungen :?:
nicole73
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#2

08.10.2009, 12:32

die Koi-Karpfen müssen geschätzt werden und dann darf der GV nicht vor Ablauf einer Woche seit dem Tag der Pfändung versteigern, § 816 ZPO.
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malevil
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#3

08.10.2009, 13:30

Danke für die rasche Antwort... dann wird die Karpfenherde wohl eher dort bleiben :-(
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