Ü-Geld Was ist das?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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-lehmy-girl-
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#1

07.10.2009, 19:14

hallo!
brauche dringend eure hilfe.
folgender fall: schuldner sitzt im knast und bekommt Ü-Geld.
was ist das? wie kann ich das pfänden? hat jmd. erfahrung damit oder gar ein muster für mich?
freue mich eure schnelle antworten
liebe grüße,
-lehmy-girl-
Sonnenkind
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#2

07.10.2009, 19:18

Ich meine, dass es Überbrückungsgeld heißt. Ich glaube allerdings nicht, dass es all zu hoch ist.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
jenniver
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#3

07.10.2009, 19:27

Zur Pfändung des Überbrückungsgeldes schau mal in § 51 StVollzG.
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#4

07.10.2009, 20:21

ich habe noch folgende auskunft:
Ü-Geld Soll = 1633,50
Ü-Gled IST = 815,32
und der gef. ist derzeit beschäftigt.

heißt das vielleicht, dass man unter diesen 1633,50 gar nichts pfänden kann und der untere betrag das ist, was der schuldner bekommt??
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Tigerle
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#5

07.10.2009, 22:42

Der Gefangene arbeitet. Das Überbrückungsgeld muss ihm und unterhaltsberechtigten Personen für die ersten 4 Wochen nach Haftentlassung ausreichen.

Ich verstehe das so, dass ihm als Überbrückungsgeld EUR 1.633,50 zu belassen sind, wenn er entlassen wird.

Im Moment hat er erst EUR 815,32 "erwirtschaftet", so dass derzeit nichts zu pfänden ist. Aber da er arbeitet, wächst das Geld ja noch an, außer erkommt bald raus.

Bezüglich Überbrückungsgeld schau mal hier

-> http://www.strafrecht-online.de/index.p ... 1_StVollzG
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#6

08.10.2009, 12:18

:thx
jenniver
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#7

08.10.2009, 13:08

Ist das Überbrückungsgeld nicht das Geld, dass jeder Gefangene nach Entlassung bekommt und das erwirtschaftete, wenn er arbeitet das Eigengeld? Dass könnte dann auch höher ausfallen.
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