--Zwangsvollstreckung; Fahrzeug?--

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
bedeb
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#1

07.10.2009, 16:13


Hallo ihr lieben :)

Ich soll einen Vollstreckungsauftrag machen.
Diesmal geht es aber nicht um eine Forderung, sondern
um ein Fahrzeug...

Leider habe ich überhaupt keine Ahnung davon!
Habe zwar schon mal einen Vollstreckungsauftrag gemacht,
und auch eine Forderungsaufstellung, weiß aber jetzt mit dem
Fahrzeug nicht mehr weiter...

Könntet ihr mir bitte helfen????
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gabrielle
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#2

07.10.2009, 16:25

du machst einen ganz normalen ZV-Auftrag mit dem Auftrag, das Fahrzeug xy, mit dem amtl. Kennzeichen xy, zu pfänden. Gleichzeitig soll der GVZ auch die Fahrzeugpapiere beim Schuldner mitpfänden und die zugehörige Kfz-Haftpflichtpolice.
bedeb
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#3

07.10.2009, 16:28


Ich mach also alles so wie immer, aber tu dann diese Sachen, die Du
erwähnt hast mit rein, und das wars?

Ja, das ist ja mal super. Habe mir dann umsonst so viele
Gedanken darüber gemacht! Vielen lieben Dank :)
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gabrielle
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#4

07.10.2009, 16:50

jep, was willste denn sonst machen?
bedeb
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#5

07.10.2009, 16:56


Ja....

Zwangsvollstreckung ist für mich noch viel zu kompliziert..

Hier in diesem Fall haben wir ein Versäumnisurteil.
Darin steht, dass, wenn das Fahrzeug nicht in bestimmter Zeit
dem Kläger zurück gegeben wird, soll er 2.500,00 € zahlen.

Und das ist für mich ein wenig kompliziert...
Bin grad dabei, den Vollstreckungsauftrag zu schreiben..
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Sylke
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#6

07.10.2009, 17:20

Na dann kannste doch jetzt, wenn das Fahrzeug nicht zurückgegeben wurde in dieser Zeit, einfach die 2.500,00 € vollstrecken und nicht in das Fahrzeug *denk* - und die Kosen des Verfahrens nicht vergessen ;)
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[i][color=#BF4000]Menschen, die ihr Wissen nur aus Büchern haben, kann man getrost ins Regal stellen. [/color][/i]

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bedeb
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#7

07.10.2009, 17:32


Ja, genau. So hab ich das auch eigentlich gemacht.
Nur mein Chef meinte was von einem Fahrzeug... :D

Ich hätte zu der Forderungsaufstellung eine Frage, falls ich
Euch schon nicht genug genervt habe :oops:

Und zwar steht im Urteil, dass der Beklagte die vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren seit dem 13.06.2009 zahlen muss.

Also müsste ich doch eigentlich in der Forderungsaufstellung vom 13. Juni 2009 bis morgen (dem 08.10.2009) die Zinsen ausrechnen.

Oder?!
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Sylke
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#8

07.10.2009, 17:35

Das ist immer so ne Sache, wo ich mir unsicher bin. Habt ihr die Verzinsung mit beantragt bzw. steht im Urteil, dass die Kosten soundso zu verzinsen sind? Ansonsten gibt es nämlich so viel ich weiß keine Zinsen darauf ...
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bedeb
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#9

07.10.2009, 17:41


Im Urteil steht:

Der Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Juni 2009 zu zahlen.

Hm...

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Sylke
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#10

07.10.2009, 17:54

Na dann stehts doch drin, also kommen die Zinsen natürlich mit rein, 5 %Punkte über Basiszins ab dem 13.6.09 ...
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