Unterhaltspfändung 2 Gläubiger

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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farbenseele
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#1

06.10.2009, 19:59

Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe auf Eure Hilfe! Ich muss eine neue Unterhaltssache bearbeiten, was dem Grunde nach eigentlich immer viel Spass macht!

Aber wie das so ist, immer wieder was Neues:

Es ist ein Unterhaltstitel vorhanden. Zum damaligen Zeitpunkt waren beide Kinder minderjährig und durch die Kindesmutter gesetzlich vertreten.

Nun ist ein Kind davon volljährig und das andere Kind immer noch durch die Kindesmutter vertreten.

Der Kindesvater hat nur sporalisch gezahlt, auch wurde anfangs Unterhaltsvorschuss geleistet.

Nun ist Unterhalt für beide! Gläubiger zu pfänden!

Und nun meine Frage:

Wie gehe ich jetzt am besten vor? Den Titel werde ich beim Amtsgericht für jeden einzelnen Gläubiger umschreiben lassen, das ist mal klar.

Aber dann? Mir liegen dann zwei Titel vor. Wie bekomme ich beide Gläubiger gleichermaßen am Kuchen beteiligt? Wir vertreten beide Gläubiger!

Habt Ihr eine Idee?

Ich danke Euch bereits im Voraus

Liebe Grüsse

farbenseele
Ernie

#2

06.10.2009, 20:32

Meines Erachtens nach muss (wenn überhaupt) der Titel lediglich dahingehend geändert werden, dass das eine Kind zwischenzeitlich durch Volljährigkeit nicht mehr durch die Kindesmutter vertreten ist.

Dann kannst Du aus diesem einen Titel ganz "normal" die Pfändung ausbringen und hast beide unterhaltsberechtigten Personen drin.
farbenseele
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#3

06.10.2009, 20:40

Hallo Ernie,

danke für die schnelle Antwort.

Darf ich dann mit dem dann umgeschriebenen Titel für das volljährige Kind den kompletten rückständigen Unterhalt pfänden oder nur ab Volljährigkeit? Und alles davor für die Mutter?

Habe nämlich an anderen Stellen gelesen, dass man bis zur Volljährigkeit für die Mutter alles pfänden kann.

Vielen Dank
farbenseele
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#4

06.10.2009, 20:40

Dann würde sich nämlich die Titelumschreibung auch erübrigen!!!
Ernie

#5

06.10.2009, 20:43

Geht es nur um Unterhaltsrückstände? Sorry, dann hab ich das falsch verstanden! Nee, dann kannst Du mit dem jetzt vorliegenden Titel loslegen! :andiearbeit
farbenseele
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#6

06.10.2009, 20:49

Eigentlich beides, sowohl rückständige als auch laufende für beide Kinder.
Die große Tochter ist allerdings erst im Sommer 18 geworden, vielleicht ziehen Mutter und Tochter mit und man könnte den Volljährigenunterhalt jetzt einbisschen vernachlässigen. Immerhin geht es um viel Geld!

Ich denke, dass wir auf diese Weise auch schneller ein Ergebnis haben werden!

Danke Dir für Deine Hilfe! Werde morgen alles mit den beiden noch einmal besprechen.
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