Pfändung aus VB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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pepe
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#1

06.10.2009, 12:09

Hallo Zusammen,

wir haben ein Mahnverfahren zu Ende geführt. VB liegt vor. Frist für den Einspruch läuft heute ab.

Ich würde jetzt gerne einen PfüB mit Vorpfändung beantragen. Kann ich das ohne weiteres oder muss auf den VB noch ein Rechtskraftvermerk? :oops:

Danke
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nici77
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#2

06.10.2009, 12:10

Mit dem VB kannst du sofort vollstrecken. Brauchst keinen extra Vermerk
Liebe Grüße nici77
pepe
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#3

06.10.2009, 12:11

Danke!
Sam29

#4

06.10.2009, 12:12

Wenn heute die Frist zum Einspruch abläuft, warte doch sicherheitshalber noch heute ab und morgen schick Deine Vorpfändung raus.
Du brauchst bei einem VB keine Rechtskraftvermerk.
Sam29

#5

06.10.2009, 12:12

Wenn heute die Frist zum Einspruch abläuft, warte doch sicherheitshalber noch heute ab und morgen schick Deine Vorpfändung raus.
Du brauchst bei einem VB keine Rechtskraftvermerk.
pepe
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#6

06.10.2009, 12:13

Ok!
jenniver
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#7

06.10.2009, 12:16

Aus einem VB kannst du sofort vollstrecken. Du brauchst auch die Einspruchsfrist nicht abzuwarten.
Wenn heute die Frist zum Einspruch abläuft, warte doch sicherheitshalber noch heute ab und morgen schick Deine Vorpfändung raus.
Du wirst aber auch morgen kaum erfahren, ob Einspruch eingelegt wurde oder nicht.
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