Zwangsvollstreckung Arbeitsrecht Bruttolohn

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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wayona
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#1

06.10.2009, 11:35

also ich habe ein urteil des arbeitsgerichtes über diverse bruttolohnbeträge und auch über die abrechnung der löhne sowie herausgabe verschiedener unterlagen. mein chef will jetzt jedoch das konto pfänden (ich hätte sonst den gerichtsvollzieher direkt zum schuldner geschickt, da wäre brutto-netto nicht das problem) aber kann ich denn hier auch die bruttobeträge pfänden? oder wie verhält sich das?
Nora80
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#2

06.10.2009, 13:28

wenn du das konto pfändest ist es doch erst einmal egal ob brutto oder netto? du kannst ja schließlich nur pfänden was dort eingeht und im normalfall geht dort nur das nettogehalt ein.
oder habe ich da was falsch verstanden?
nicole73
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#3

06.10.2009, 13:34

du pfändest brutto, gem. Titel
wayona
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#4

06.10.2009, 14:28

also wir haben den titel gegen den ehemaligen arbeitgeber und bei dem wollen wir vollstrecken. aber da ich ja letztlich keine lohnabrechnungen habe, kann ich doch nur brutto vollstrecken oder? anders wäre das doch, wenn ich abrechnungen dafür hätte? woraus ergibt sich das?
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jojo
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#5

06.10.2009, 14:45

Es wird brutto vollstreckt, die Sozialbeiträge Steuern usw. solltet ihr dann abführen.

Übrigens gibts keine Steuer für die Benutzung von Großbuchstaben.
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Grübchen
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#6

07.10.2009, 09:43

Du kannst aber einfach Brutto pfänden. Ich würde Dir in diesem Fall vorallem zu einem vorläufigen Zahlungsverbot raten. Das wird den Arbeitgeber ins schwitzen bringen, weil er nicht an sein Konto kommt ganz plötzlich. So hast Du gegen ihn ein perfektes Druckmittel zur Herausgabe der Lohnabrechnung etc. Nur einen Pfüb würde ich hier auf keinen Fall machen. Du glaubst nicht wie schnell der sich bei Dir melden wird.
LG Grübchen
wayona
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#7

08.10.2009, 11:14

@ grübchen: ja genau das habe ich jetzt auch gemacht. nun warten wir mal ab, was passiert ...
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