Zwangsollstreckung läuft und jetzt KFB nachreichen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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strange
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#1

01.10.2009, 09:04

Guten morgen in die Runde... ich habe folgende Fragestellung:

Ich habe aus einem Titel gegen Schuldner 1 und 2 erfolgreich bei Schuldner 1 Rente gepfändet. D. h. es wird monatlich ein pfändbarer Betrag der Rente auf das FoKo eingezogen.

Nun habe ich aber auch noch einen KFB, welcher bei der Pfändung noch nicht berücksichtigt war. Kann ich den jetzt noch nachträglich nachreichen, eine aktualisiertes FoKo an den DS zustellen??? Oder muss das ein neuer PfÜB werden?

danke Vorab
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Thomas Manegold
Morbus Dei
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nici77
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#2

01.10.2009, 09:06

strange hat geschrieben:Kann ich den jetzt noch nachträglich nachreichen, eine aktualisiertes FoKo an den DS zustellen??? Oder muss das ein neuer PfÜB werden?
Du musst leider einen neuen Pfüb machen.
Liebe Grüße nici77
pd86
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#3

01.10.2009, 14:36

Ich würd auch einen neuen PFÜB machen
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sunshine24
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#4

01.10.2009, 19:01

Ja, du musst einen neuen PfÜB machen! Hatte ich auch schon des Öfteren. Dein erster PfÜB lautet ja nicht über den KFB, sondern über die anderen Titel ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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