Guten morgen in die Runde... ich habe folgende Fragestellung:
Ich habe aus einem Titel gegen Schuldner 1 und 2 erfolgreich bei Schuldner 1 Rente gepfändet. D. h. es wird monatlich ein pfändbarer Betrag der Rente auf das FoKo eingezogen.
Nun habe ich aber auch noch einen KFB, welcher bei der Pfändung noch nicht berücksichtigt war. Kann ich den jetzt noch nachträglich nachreichen, eine aktualisiertes FoKo an den DS zustellen??? Oder muss das ein neuer PfÜB werden?
danke Vorab
Zwangsollstreckung läuft und jetzt KFB nachreichen?
- nici77
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Du musst leider einen neuen Pfüb machen.strange hat geschrieben:Kann ich den jetzt noch nachträglich nachreichen, eine aktualisiertes FoKo an den DS zustellen??? Oder muss das ein neuer PfÜB werden?
Liebe Grüße nici77
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja, du musst einen neuen PfÜB machen! Hatte ich auch schon des Öfteren. Dein erster PfÜB lautet ja nicht über den KFB, sondern über die anderen Titel ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!