Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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AnaMIM
- Foren-Praktikant(in)
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#1
29.09.2009, 10:24
Hallo an alle!
wenn dem schuldner in einem insolvenzverfahren die restschuldbefreiung versagt wird, kann ich dann wieder gegen ihn vollstrecken?
wenn ja, kann ich das mit meinem originaltitel machen oder brauche ich einen vollstreckbaren auszug aus der insolvenztabelle?
lg
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nicole73
- Forenfachkraft
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#2
02.10.2009, 11:31
du brauchst einen vollstreckbaren Auszug aus der Insolvenztabelle