Seite 1 von 1

angemeldete Forderung (rückst.Lohn) bestritten

Verfasst: 28.09.2009, 11:44
von nici77
Hallo,

ich habe heut vom Insolvenzgericht den Auszug erhalten, wonach das rückständige Gehalt des Mdt. bestritten wurde. Das doofe ist nur, ich hab nur 2 Lohnzettel von 4. Die letzten beiden Monate wurden nicht abgerechnet. DIe ersten beiden hab ich bei der Anmeldung mitgeschickt und mitgeteilt, dass die anderen beiden nicht vorliegen. einen Arbeitsvertrag scheint Mdt. auch nicht zu haben, zumindest schickt er mir keinen. Dem Mdt. hatte ich auch geraten, Insolvenzgeld zu beantragen. Ob er bis dato welches bekommen hab, weiß ich nicht - meldet sich nicht. Was kann ich nun noch als Argument vorbringen, dass die Forderung noch mit zur Tabelle angemeldet wird ? Hab leider von Inso so wenig Ahnung. :cry:

Verfasst: 28.09.2009, 11:47
von BabyBen
Weshalb wurde die Forderung bestritten? Das würde ich, sofern nicht bekannt, zunächst mal beim Insolvenzverwalter erfragen.

Bei uns werden Arbeitnehmerforderungen in der Regel bis zur abschließenden Klärung, ob Insolvenzgeld gezahlt wird, bestritten. Die spätere Feststellung erfolgt ohne weitere Aktivitäten des Arbeitnehmers "von Amts wegen".

Verfasst: 28.09.2009, 12:04
von nici77
BabyBen hat geschrieben: Die spätere Feststellung erfolgt ohne weitere Aktivitäten des Arbeitnehmers "von Amts wegen".

Wie geht denn das?
BabyBen hat geschrieben: Weshalb wurde die Forderung bestritten? Das würde ich, sofern nicht bekannt, zunächst mal beim Insolvenzverwalter erfragen.
OK, dann werde ich mal nachfragen.

Danke schon mal :)

Verfasst: 28.09.2009, 20:54
von BabyBen
@ nici77:

Wenn die Sachbearbeiterin für das Insolvenzgeld mit allem fertig ist, sagt sie das meiner Kollegin. Je nachdem wie das Ergebnis ausfällt, nimmt diese unseren Widerspruch gegenüber dem Gericht zurück und teilt das dem Gläubiger bzw. seinem Vertreter auch mit. Dann ist die Forderung festgestellt und die Sache ist erledigt.

Verfasst: 30.09.2009, 09:55
von nici77
Vielen Dank BabyBen :thx