Hi,
ich hab schon die Suchfunktion benutzt und google befragt, bin aber nicht wirklich fündig geworden. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen
Folgender Fall:
Gegen Mandant wurde ein Pfüb erlassen. Drittschuldner ist der (ehemalige) Arbeitgeber. Mandant ist seit 01.08. nicht mehr bei der Firma beschäftigt. Sein Gehalt für Juli hat er nicht erhalten. Jetzt vermutet er, dass sein ehemaliger AG den kompletten Nettolohn an den Gläubiger gezahlt hat ohne Berücksichtigung des nicht pfändbaren Betrages.
Wir haben bereits den ehemaligen AG angeschrieben und um Klarstellung gebeten. Chef möchte aber jetzt schonmal wissen, was wir machen können, wenn sich das bewahrheitet.
Ich würde sagen, wir müssen den ehemaligen Arbeitgeber zur Zahlung aufforderung und wenn das nicht geschieht Klage auf Zahlung des Arbeitlslohns erheben. Der AG muss dann halt zusehen, wie er das mit dem Gläubiger regelt. Ist ja schließlich nicht das Problem unseres Mandanten, wenn der AG falsch an den Gläubiger zahlt.
Ich habe bis jetzt allerdings weder etwas gefunden, dass meine Meinung bestätigt, noch etwas, das sie widerlegt.
Hoffe, mir kann jemand von euch helfen.
Lohnpfändung - AG zahlt vollen Lohn an Gläubiger
- sunny84
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Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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Was anderes fällt mir auch nicht ein.
Oder Klage auf Auskunft?
Vielleicht aber auch mal den Gläubiger vorher anschreiben bzgl. der erhaltenen ZAhlung. Vielleicht kommt von dort ja eine Reaktion.
Oder Klage auf Auskunft?
Vielleicht aber auch mal den Gläubiger vorher anschreiben bzgl. der erhaltenen ZAhlung. Vielleicht kommt von dort ja eine Reaktion.
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Also vom Gläubiger könnte man sich noch eine Forderungsaufstellung schicken lassen. Aus dieser sollte die Höhe der Zahlung durch den Drittschuldner ja hervorgehen.
Auf der anderen Seite würde ich aufgrund des ausstehenden Lohnes Klage erheben.
Auf der anderen Seite würde ich aufgrund des ausstehenden Lohnes Klage erheben.
Sehe ich auch so. Euer AUftrag sollte darin bestehen, den offenen Lohn einzufordern. Was der DS gegenüber dem Gläubiger verunstaltet hat, dürfte den Schuldner ja nicht interessiern. Spätestens nach Aufforderung und KLageandrohung, wird sich der ehem. AG schon rühren.
- sunny84
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Danke schonmal für die Antworten.
Dann werde ich das meinem Chef vorschlagen und wenn er damit nicht zufrieden ist, muss er sich halt selber mal Gedanken machen. Er ist schließlich der Anwalt
Vielleicht meldet der Arbeitgeber sich ja auch auf unser Schreiben hin und die Sache lässt sich außergerichtlich klären.
Dann werde ich das meinem Chef vorschlagen und wenn er damit nicht zufrieden ist, muss er sich halt selber mal Gedanken machen. Er ist schließlich der Anwalt
Vielleicht meldet der Arbeitgeber sich ja auch auf unser Schreiben hin und die Sache lässt sich außergerichtlich klären.
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Wenn sich der Arbeitgeber gar nicht äußert, so tun als gäbe es keine Pfändung und Lohn normal einklagen. Dann wird er sich ja vor Gericht wohl mal äußern. Hat er an den Gläubiger zu viel ausgezahlt ist das sein Problem und er muss an Euren Mandanten zahlen.
LG Grübchen
- sunny84
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