Schuldner sitzt in Untersuchungshaft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
wöhli1980
Forenfachkraft
Beiträge: 129
Registriert: 28.02.2008, 16:56
Beruf: Geprüfter Rechtsfachwirt
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Walldürn

#1

15.09.2009, 12:35

Hallo,

habe wieder eine Frage:

Habe gegen einen Schuldner einen kombinierten ZV-Auftrag gestellt.

Der Gerichtsvollzieher teilt nun mit, dass der Schuldner bis auf weiteres in Untersuchungshaft sitzt. Er bittet nun um nähere Anweisung des Vollstreckungsauftrages.

Was kann hier gemacht werden?

Kann von dem Schuldner die Eidesstattliche Versicherung abgenommen werden?

Gruß Michael
Pegje
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 39
Registriert: 22.02.2008, 13:01
Wohnort: Jena

#2

15.09.2009, 14:43

Hallo,

wir machen hier immer einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und lassen das Eigengeld pfänden. Wie das mit der E.V. ist, weiß ich leider auch nicht.
Ein Mensch, der keine Dummheiten macht, macht auch nichts Gescheites.
Finja75
Forenfachkraft
Beiträge: 132
Registriert: 12.04.2009, 16:36
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Niedersachsen

#3

15.09.2009, 15:25

Bekommt man denn in Untersuchungshaft schon Eigengeld?

Habe Eigengeld bislang nur bei Verurteilten gepfübt.
Pegje
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 39
Registriert: 22.02.2008, 13:01
Wohnort: Jena

#4

15.09.2009, 15:39

Oh sorry, hätte mal lieber genauer lesen sollen. Nee, in in der U-Haft gibt es natürlich kein Eigengeld.
Ein Mensch, der keine Dummheiten macht, macht auch nichts Gescheites.
Finja75
Forenfachkraft
Beiträge: 132
Registriert: 12.04.2009, 16:36
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Niedersachsen

#5

16.09.2009, 17:20

Könnte sich nicht ein PfüB trotzdem lohnen?

Man pfändet damit ja auch künftig noch gutzuschreibendes Eigengeld.

Wenn er tatsächlich verurteilt wird, seid Ihr vielleicht die Ersten bzw. Einzigen, die was erhalten, oder?

Wenn er nicht verurteilt bzw. nicht mal Anklage erhoben wird, habt Ihr natürlich wieder unnötige Kosten investiert.

Gibt es nicht auch eine Abfindung wenn jemand zu Unrecht in U-Haft saß? Vielleicht kann man die dann pfänden :wink:

Wer hat Erfahrung damit :?: :?: :?:
Benutzeravatar
GabiP.
Forenfachkraft
Beiträge: 144
Registriert: 24.07.2006, 16:20
Wohnort: Fürth

#6

16.09.2009, 17:41

Gerichtsvollzieher beauftragen, er möge ggf. in der JVA vollstrecken (evtl. hat der Schuldner bei Haftantritt ne Rollex ums Handgelenk, das jetzt in der Verwahrstelle liegt? Oder Bargeld oder oder....) Im ZVA evtl. auf verwahrte Gegenstände hinweisen.

ANdernfalls versuchen, dass er die EV abnimmt. Geht in der JVA. Nur der Haftbefehl kann leider nicht vollstreckt werden, da der Sch. ja schon "sitzt" und parallele Erzwingungshaft zur U-/Strafhaft nicht geht. Aber macht ja nichts, evtl. kommt er wieder raus und darf gleich wieder rein ;-))

Eigengeld bei U-Häftlingen bringt nichts - und das mit der Abfindung? Gibts die überhaupt schon bei U-Haft? Ich glaubs nicht. Und wenn ists der höhe nach Quatsch, sind ja nur ein paar Euro pro Tag in Deutschland.

Lieber über die EV schauen, was er "draußen" noch hat und ggfs. in seiner "Abwesenheit" pfänden (Konto, Auto, usw)
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#7

28.10.2011, 10:21

Finja75 hat geschrieben:Könnte sich nicht ein PfüB trotzdem lohnen?

Man pfändet damit ja auch künftig noch gutzuschreibendes Eigengeld.

Wenn er tatsächlich verurteilt wird, seid Ihr vielleicht die Ersten bzw. Einzigen, die was erhalten, oder?

Wenn er nicht verurteilt bzw. nicht mal Anklage erhoben wird, habt Ihr natürlich wieder unnötige Kosten investiert.

Gibt es nicht auch eine Abfindung wenn jemand zu Unrecht in U-Haft saß? Vielleicht kann man die dann pfänden :wink:

Wer hat Erfahrung damit :?: :?: :?:
Ich greif das Thema nochmals auf.
Unser Schuldner sitzt in U-Haft. Wenn ich jetzt das künftige Eigengeld pfänden (ich gehe mal stark von einer Verurteilung aus, er ist geständig) und er wird wegen anderer Zuständigkeit in eine andere JVA verlegt, dann ist der PfÜb doch wirkungslos, oder? Ich müsste in der weiteren JVA (je nach Länge der Haftstrafe variiert das ja), einen neuen PfÜb beantragen, richtig?

Aber wie kann ich das Verfahren als Unbeteiligter verfolgen und wissen, wann er in welche JVA kommt?
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#8

28.10.2011, 10:30

Der PfÜb verliert seine Wirkung nicht, wenn er in eine andere JVA verlegt wird.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten