Musterantrag auf Bewilligung von PKH für Vollstreckung f. IV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anton79
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#1

12.09.2009, 08:05

Hallo,

hat jemand ein Antragsmuster für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe FÜR DIE ZWANGSVOLLSTRECKUNG?

In § 117 ZPO steht:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die Zwangsvollstreckung ist bei dem für die Zwangsvollstreckung zuständigen Gericht zu stellen.
(2) Dem Antrag sind eine Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen, Einkommen und Lasten) sowie entsprechende Belege beizufügen. (Die Geschäftsstelle des zuständigen Gerichtes ist zur Rechtsaufklärung verpflichtet, so daß entsprechende Belege auch nachträglich beigebracht werden können.) Die Erklärung und die Belege dürfen dem Gegener nur mit Zustimmung der Partei zugänglich gemacht werden.
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jojo
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#2

12.09.2009, 08:28

Das ist der ganz normale Vordruck "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" Die gibts überall auf den Justizseiten zum Runterlad.
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Silvia
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#3

12.09.2009, 10:08

Hallo,

In Sachen

... ./. ...

beantragen wir,

für beiliegenden .... (z. B. ZV-Auftrag mit allen Belegen), dem Gläubiger PKH unter Beiordnung des Unterzeichners zu bewilligen. Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unseres Mandanten nebst Belegen ist beigefügt.

Nach Bewilligung der PKH bitten wir um Weiterleitung des ... (z. B. ZV-Auftrag) an ..... (z. B. den zuständigen Gerichtsvollzieher).

LG Silvia :kaffee
Anton79
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#4

12.09.2009, 13:15

danke sehr ;-)

hat dies schonmal jemand für einen insolvenzverwalter als gläubiger beantragt? der füllt für die insolvenzschuldnein kdas formular für die wirtschaftlichen Verältnisse nicht aus. der fügt andere unterlagen bei.

weiß jemand mehr?
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jojo
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#5

12.09.2009, 14:09

Ja, der muss mir nachweisen, dass das Verfahren massearm ist und den wirtschaftlich am Verfahren beteiligten ein Kostenvorschuss nicht zumutbar ist.
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#6

12.09.2009, 14:18

Und wenn einer in der Inso ist bekommt er die so einfach? Sonst ist das doch immer so ein Problem, außer bei komplizierten Unterhaltsvollstreckungen.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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