Mobiliarvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Knubbel
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#1

10.09.2009, 14:44

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage und hoffe, dass mir irgendjemand weiterhelfen kann.

Unser Mandant hat ein Gartengrundstück mit kleinem Häusschen - früher als "Datsche" bezeichnet. Diese wurde gepfändet und zählt laut Anwalt nicht zu den Immobilien, sondern zu den Mobilien.

In dem Häuschen befinden sich noch diverse Gegenstände.

Meine Frage ist jetzt, ob bei Pfändung dieses Häusschens auch das Zubehör gepfändet ist oder es da Sonderregelungen gibt.

Bisher habe ich nur den § 865 ZPO "Verhältnis zur Mobiliarvollstreckung" gefunden:

(1) Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen umfasst auch die Gegenstände, auf die sich bei Grundstücken und Berechtigungen die Hypothek, bei Schiffen oder Schiffsbauwerken die Schiffshypothek erstreckt.

(2) Diese Gegenstände können, soweit sie Zubehör sind, nicht gepfändet werden. Im Übrigen unterliegen sie der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen, solange nicht ihre Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen erfolgt ist.


Heißt das jetzt, dass bei der Mobiliarvollstreckung das Zubehör automatisch gepfändet ist?
XD
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#2

10.09.2009, 16:35

das heißt auf jeden fall, dass der gv zubehör nicht pfänden kann, weil es von der zv in das unbewegliche vermögen erfasst wird. also zubehör wird regelmäßig mit versteigert zum beispiel...

wie pfändet man denn ein gartenhäuschen??
Montags fühl ich mich wie Robinson Crusoe auf einer einsamen Insel:
Ich warte auf Freitag... :wecker
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Bis später ;)
GV Alt
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#3

11.09.2009, 00:08

§ 865 ZP0 kommt hier nicht zur Anwendung. Das Gartenhäuschen zählt nicht zu den Immobilien, da es nur für einen "vorübergehenden Zweck" errichtet worden ist. - Es ist nicht Bestandteil des Grundstückes; somit fällt alles andere auch nicht unter die "Zubehör-Regelung" des § 865 ZP0.

Die Pfändung und Verwertung erfolgt nach § 803 ZP0. Der GV bewertet das Gartenhäuschen "mit Inhalt" (oder er läßt es bewerten), stellt den gewöhnl. Verkaufwert fest und bietet zum Mindestgebot (50 %) an.
Knubbel
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#4

11.09.2009, 10:52

Danke für eure Hilfe. Jetzt bin ich ein Stück schlauer :D
Baffy-JL
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#5

18.09.2009, 10:15

Hallo Knubbel,

kannst Du mir sagen, was für einen Antrag Du gestellt hast, damit die Pfändung der Gartenlaube durchgeführt wird? Ich habe hier auch ein Pachtgrundstück und soll die darauf befindliche Laube pfänden, da der Schuldner diese als Eigentum in seinem Vermögensverzeichnis angegeben hat. Lieben Dank schon einmal.
Dannni
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#6

06.01.2010, 10:22

Hallo!

Habe dasselbe Problem, einen hartnäckigen Schuldner, der nichts hat außer einer Gartenlaube auf einem Pachtgrundstück. Die möchten wir gern pfänden.
Mein Chef meint, dass evtl. der Kleingartenverein Drittschuldner sein könnte, da dieser die Laube ja quasi weiterverkaufen würde, wenn der Garten einmal neu verpachtet wird. Bin mir da aber nicht so sicher...

Aber einfach den GV hinschicken und pfänden? Versteigern kann man die Laube wohl kaum einfach so, die steht ja nunmal fest auf dem gepachteten Garten.

Weiß irgendjemand wie man es richtig macht?
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gabrielle
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#7

06.01.2010, 13:25

ich denke, es muss nicht über einen PfüB gepfändet werden. Es kommt halt drauf an, ob der Schuldner den Garten nur gepachtet hat und die Laube schon drauf war oder ob er die Laube gebaut hat, dann ist sie ja sein Eigentum und dieses könnte per ZV-Auftrag gepfändet werden. In dem Fall würde ich mit dem zuständigen GVZ mal telefonieren (auch wegen der Kosten für den Abtransport etc.) ob es sich überhaupt lohnen wird, die Laube zu pfänden.
Dannni
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#8

06.01.2010, 13:57

also die Laube steht laut e.V. fest auf dem Grundstück und ist nicht transportabel, ich weiß natürlich nicht, ob das stimmt, aber ich geh erstmal davon aus, also einfach "mitnehmen" geht da wohl leider nicht...
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gabrielle
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#9

06.01.2010, 16:25

schick doch einfach mal den GVZ hin, der soll mal gucken. Evtl. sind auch Gartengeräte vorhanden, die zu Geld gemacht werden können.
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Mami1504
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#10

30.09.2010, 09:08

Hallo,

wir haben ein Problem. Wir müssen einen Bungalow auf Pachtland "pfänden", dieser soll aber nur verwertet, auf keinen Fall abgerissen oder abtransportiert werden. Kann uns jemand weiterhelfen.

doris und doreen
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