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Anfechtung bei unentgeltlicher Übertrages des Grundbesitzes

Verfasst: 07.09.2009, 16:37
von Moli
Hallo,

hat jemand Erfahrung mit einer Anfechtung bei unentgeltlicher Übertragung des Grundbesitzes auf die Ehefrau?
Ich habe einen Schuldner, der laut Vermögensverzeichnis vermögeslos ist und lediglich 900,00 € brutto verdient. Ein Kinder ist in der Ausbildung, eins geht noch zur Schule. Die Ehefrau hat laut Schuldner eigenes Einkommen in Höhe von 2.500,00 €. Das Haus wurde vor ca. 1 Jahr unentgeltlich auf die Ehefrau übertragen.

Was nun. Weiß jemand einen Rat oder hat Erfahrung mit einer Anfechtung. Ich weiß z. B. auch nicht, ob dies das erste Mal ist, dass der Schuldner die eV abgegeben hat. Das scheint ja wohl auch wichtig bei der Anfechtung zu sein.

Verfasst: 07.09.2009, 16:44
von BabyBen
Gläubiger-(Einzel)-Anfechtung des Gläubigers nach § 4 AnfG oder Insolvenzanfechtung des Insolventverwalters nach §3 129 ff. InsO?

Das Problem bei unentgeltlichen Übertragungen ist immer, dass die mitübertragenen Belastungen des Grundstücks den Wert von diesem nicht erreichen dürfen. Dies muss der Gläubiger nachweisen, was ihm bereits bei der Ermittlung der Fakten fast unmöglich sein dürfte. Denn er bekommt weder Einblick in den notariellen Vertrag, noch in die Bankunterlagen des Schuldners. Es lohnt sich also meines Erachtens nur, wenn das Grundvermögen unbelastet ist.

Verfasst: 07.09.2009, 16:51
von Moli
Danke Dir zunächst mal. Weiß ehrlich nicht, was ich machen soll

Verfasst: 07.09.2009, 17:06
von BabyBen
Deinem Chef oder Deiner Chefin geben. Da müssen die sich drum kümmern, das ist einfach ganz schön schwerer Tobak, als dass Du damit allein klarkommen solltest.

Vielleicht als erstes mal die Frau anschreiben, Ihr mit Anfechtung drohen und Bezahlung "Eurer Forderung" verlangen.

Verfasst: 07.09.2009, 17:09
von Moli
Das hab ich mir auch schon überlegt, dass ich es zunächst mal meinem Chef vorlege. Mal sehen was er sagt.

Verfasst: 07.09.2009, 22:46
von GV Alt
BabyBen hat geschrieben: ..... Dies muss der Gläubiger nachweisen, was ihm bereits bei der Ermittlung der Fakten fast unmöglich sein dürfte. Denn er bekommt weder Einblick in den notariellen Vertrag, noch ......
Hat nicht jeder Notar vor Ort das Recht, das Grundbuch und die Grundbuchakten einzusehen ? :wink:

Verfasst: 08.09.2009, 11:29
von Moli
Wir sind leider nicht vor Ort, können jedoch sicherlich einen Grundbuchauszug anfordern um zu sehen, wie hoch der Grundbesitz belastet ist.

Verfasst: 08.09.2009, 11:58
von BabyBen
Aber die nominelle Belastung des Grundbesitzes, muss nicht der tatsächlichen Belastung entsprechen. Gesicherte Forderungen können mittlerweile auch beglichen sein. Ich schreibe immer die gesicherten Gläubiger an und bitte um Auskunft, wie hoch der Grundbesitz zum Stichtag der Veräußerung belastet war. Aber als Insolvenzverwalter-Magd hat man es da einfacher.

Verfasst: 08.09.2009, 12:12
von Moli
Ja, dass weiß ich. Da hätte ich auch sowieso dann Auskünfte eingeholt.

Verfasst: 08.09.2009, 13:02
von BabyBen
Darüber wird man Dir aber kaum Auskünfte erteilen.