Anfechtung bei unentgeltlicher Übertrages des Grundbesitzes

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Moli
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#1

07.09.2009, 16:37

Hallo,

hat jemand Erfahrung mit einer Anfechtung bei unentgeltlicher Übertragung des Grundbesitzes auf die Ehefrau?
Ich habe einen Schuldner, der laut Vermögensverzeichnis vermögeslos ist und lediglich 900,00 € brutto verdient. Ein Kinder ist in der Ausbildung, eins geht noch zur Schule. Die Ehefrau hat laut Schuldner eigenes Einkommen in Höhe von 2.500,00 €. Das Haus wurde vor ca. 1 Jahr unentgeltlich auf die Ehefrau übertragen.

Was nun. Weiß jemand einen Rat oder hat Erfahrung mit einer Anfechtung. Ich weiß z. B. auch nicht, ob dies das erste Mal ist, dass der Schuldner die eV abgegeben hat. Das scheint ja wohl auch wichtig bei der Anfechtung zu sein.
LG Moli
BabyBen

#2

07.09.2009, 16:44

Gläubiger-(Einzel)-Anfechtung des Gläubigers nach § 4 AnfG oder Insolvenzanfechtung des Insolventverwalters nach §3 129 ff. InsO?

Das Problem bei unentgeltlichen Übertragungen ist immer, dass die mitübertragenen Belastungen des Grundstücks den Wert von diesem nicht erreichen dürfen. Dies muss der Gläubiger nachweisen, was ihm bereits bei der Ermittlung der Fakten fast unmöglich sein dürfte. Denn er bekommt weder Einblick in den notariellen Vertrag, noch in die Bankunterlagen des Schuldners. Es lohnt sich also meines Erachtens nur, wenn das Grundvermögen unbelastet ist.
Moli
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#3

07.09.2009, 16:51

Danke Dir zunächst mal. Weiß ehrlich nicht, was ich machen soll
LG Moli
BabyBen

#4

07.09.2009, 17:06

Deinem Chef oder Deiner Chefin geben. Da müssen die sich drum kümmern, das ist einfach ganz schön schwerer Tobak, als dass Du damit allein klarkommen solltest.

Vielleicht als erstes mal die Frau anschreiben, Ihr mit Anfechtung drohen und Bezahlung "Eurer Forderung" verlangen.
Moli
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#5

07.09.2009, 17:09

Das hab ich mir auch schon überlegt, dass ich es zunächst mal meinem Chef vorlege. Mal sehen was er sagt.
LG Moli
GV Alt
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#6

07.09.2009, 22:46

BabyBen hat geschrieben: ..... Dies muss der Gläubiger nachweisen, was ihm bereits bei der Ermittlung der Fakten fast unmöglich sein dürfte. Denn er bekommt weder Einblick in den notariellen Vertrag, noch ......
Hat nicht jeder Notar vor Ort das Recht, das Grundbuch und die Grundbuchakten einzusehen ? :wink:
Moli
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#7

08.09.2009, 11:29

Wir sind leider nicht vor Ort, können jedoch sicherlich einen Grundbuchauszug anfordern um zu sehen, wie hoch der Grundbesitz belastet ist.
LG Moli
BabyBen

#8

08.09.2009, 11:58

Aber die nominelle Belastung des Grundbesitzes, muss nicht der tatsächlichen Belastung entsprechen. Gesicherte Forderungen können mittlerweile auch beglichen sein. Ich schreibe immer die gesicherten Gläubiger an und bitte um Auskunft, wie hoch der Grundbesitz zum Stichtag der Veräußerung belastet war. Aber als Insolvenzverwalter-Magd hat man es da einfacher.
Moli
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#9

08.09.2009, 12:12

Ja, dass weiß ich. Da hätte ich auch sowieso dann Auskünfte eingeholt.
LG Moli
BabyBen

#10

08.09.2009, 13:02

Darüber wird man Dir aber kaum Auskünfte erteilen.
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