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Sicherheitsleistung bei mehreren Klägern

Verfasst: 02.09.2009, 11:25
von ebony78
wir vertreten zwei Kläger und haben gewonnen, urteil ist aber nur gegen 110% sicherheitsleistung vollstreckbar. jetzt die frage meines chefs (und damit hat er mich nebenbei gesagt vollkommen durcheinander gebracht): muss für jeden kläger jeweils eine bürgschaft i. H. v. 110 % des jeweils anteiligen eingeklagten betrages o. gesamt 110 % i. h. v. der vollen summe ausgestellt werden???

Verfasst: 02.09.2009, 12:15
von gabrielle
nein, die Kläger sind gesamtgläubiger, somit wäre die Sicherheit zu 1 Mal zu erbringen.

Verfasst: 02.09.2009, 12:16
von ReNoFa09
Hey, ich bin mich nich 100 %ig sicher, aber ich meine, dass man die nur einmal leisten muss. Ansonsten hätte es bestimmt irgendwie anders im urteil gestanden :-)
LG

Verfasst: 02.09.2009, 13:37
von ebony78
danke, seh ich auch so ;-) (bin natürlich wieder verunsichert worden ;-))

Verfasst: 02.09.2009, 22:41
von GV Alt
Und nicht vergessen: 110 % SHL bezieht sich nicht alleine auf die HF., sondern auf die beizutreibende Forderung = die Einbeziehung der Zinsen, wenn diese mit vollstreckt werden sollen.

Beispiel: 20.000,00 € HF einschl. Zinsen bis 10.08.09 = 22.000,00 €; 110 % SHL = 24.200,00 €.

Verfasst: 03.09.2009, 11:35
von ebony78
dankeschön :-)