Sicherheitsleistung bei mehreren Klägern

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ebony78
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#1

02.09.2009, 11:25

wir vertreten zwei Kläger und haben gewonnen, urteil ist aber nur gegen 110% sicherheitsleistung vollstreckbar. jetzt die frage meines chefs (und damit hat er mich nebenbei gesagt vollkommen durcheinander gebracht): muss für jeden kläger jeweils eine bürgschaft i. H. v. 110 % des jeweils anteiligen eingeklagten betrages o. gesamt 110 % i. h. v. der vollen summe ausgestellt werden???
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gabrielle
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#2

02.09.2009, 12:15

nein, die Kläger sind gesamtgläubiger, somit wäre die Sicherheit zu 1 Mal zu erbringen.
ReNoFa09
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#3

02.09.2009, 12:16

Hey, ich bin mich nich 100 %ig sicher, aber ich meine, dass man die nur einmal leisten muss. Ansonsten hätte es bestimmt irgendwie anders im urteil gestanden :-)
LG
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ebony78
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#4

02.09.2009, 13:37

danke, seh ich auch so ;-) (bin natürlich wieder verunsichert worden ;-))
GV Alt
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#5

02.09.2009, 22:41

Und nicht vergessen: 110 % SHL bezieht sich nicht alleine auf die HF., sondern auf die beizutreibende Forderung = die Einbeziehung der Zinsen, wenn diese mit vollstreckt werden sollen.

Beispiel: 20.000,00 € HF einschl. Zinsen bis 10.08.09 = 22.000,00 €; 110 % SHL = 24.200,00 €.
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ebony78
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#6

03.09.2009, 11:35

dankeschön :-)
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