Sicherheitsleistung bei mehreren Klägern
wir vertreten zwei Kläger und haben gewonnen, urteil ist aber nur gegen 110% sicherheitsleistung vollstreckbar. jetzt die frage meines chefs (und damit hat er mich nebenbei gesagt vollkommen durcheinander gebracht): muss für jeden kläger jeweils eine bürgschaft i. H. v. 110 % des jeweils anteiligen eingeklagten betrages o. gesamt 110 % i. h. v. der vollen summe ausgestellt werden???
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 350
- Registriert: 11.08.2007, 11:10
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Kontaktdaten:
Hey, ich bin mich nich 100 %ig sicher, aber ich meine, dass man die nur einmal leisten muss. Ansonsten hätte es bestimmt irgendwie anders im urteil gestanden
LG
LG
Und nicht vergessen: 110 % SHL bezieht sich nicht alleine auf die HF., sondern auf die beizutreibende Forderung = die Einbeziehung der Zinsen, wenn diese mit vollstreckt werden sollen.
Beispiel: 20.000,00 € HF einschl. Zinsen bis 10.08.09 = 22.000,00 €; 110 % SHL = 24.200,00 €.
Beispiel: 20.000,00 € HF einschl. Zinsen bis 10.08.09 = 22.000,00 €; 110 % SHL = 24.200,00 €.