Gerichtsvollzieher auf Schadensersatz verklagen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Dannni
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#1

01.09.2009, 11:52

Hallo!
Weiß nicht, ob es vom Thema hierher passt, aber ich versuch mal mein Glück, folgender Sachverhalt:

Wir haben ein Schuldnerehepaar, welches mittlerweile bei uns den Status unserer "Lieblingsschuldner" erreicht hat. Das heißt, obwohl die in der Lage wären unsere Forderung zumindest ratenweise zu begleichen, stellen die sich quer. Haben dauernd neue Konten usw. Nun sind wir schon öfter mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher aneinandergeraten, weil der langsam keine Lust mehr hat unsere Aufträge zu bearbeiten. Bin nicht sicher, vermute aber, dass er mit den Schuldnern befreundet ist oder so.

Jedenfalls haben wir jetzt mittels Beschwerde beim AG eine weitere Ergänzung der e.V. durchgekriegt. Daraus sind plötzlich mal wieder weitere Konten ersichtlich. Eins davon kannten wir noch nciht und es soll ein Guthaben von 1200 € drauf gewesen sein. Die Ergänzung ist vom 04.08.2009. Der GV hat uns die Ergänzung gestern dann doch endlich mal in den Briefkasten geworfen (bringt die Briefe immer persönlich und nicht per Post). Also 4 Wochen nach der Ergänzung erst!!! Haben zwar gestern gleich ne Vorpfändung rasugeschickt, aber das Geld ist sicher weg und ein neues Konto gibts sicher auch schon, das wird sich dann wohl demnächst rausstellen ob es wirklich so ist.

Meine Frage jetzt: wenn das Geld wirklich weg ist, weil wir die Information erst 4 Wochen später erhalten haben, besteht die Möglichkeit den GV auf Schadensersatz in Höhe von 1200,00 € zu verklagen? Sehe das nicht ein, dass der GV macht was er will udn wir dann leer ausgehen. Hatte auch noch nie solche Probleme mit nem GV, das hier ist wohl son richtiges "schwarzes Schaaf".
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Grübchen
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#2

01.09.2009, 12:00

Das hört sich wirklich ganz schlecht an. Ich glaube aufgrund der Verzögerungen würde ich hier eine Dienstaufsichtsbeschwerde wirklich machen. GIbt es nicht auch eine Stelle für GVZ, sozusagen einen GVZ der allen anderen vorsteht? Frag doch mal beim zuständigen AG nach. Ich meine ich hätte sowas mal gehört.
LG Grübchen
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#3

01.09.2009, 12:13

Die Schadenersatzansprüche solltest Du im Wege der Amtshaftung geltend machen:

http://www.verlag-rolf-schmidt.de/filea ... 062_ff.pdf
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Soenny
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#4

01.09.2009, 12:57

Wie soll sie denn dem GVZ Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachweisen?

Ich hatte einen ähnlichen Fall, habe Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt und den GVZ für weitere Vollstreckungshandlungen abgelehnt und plötzlich ging es mit der Vollstreckung Ruck-Zuck, und zwar mit dem GVZ, der vorher immer fadenscheinige Ausreden hatte, warum der Schuldner dieses oder jenes eben nicht hat oder gehabt hat pp.
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Dannni
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#5

01.09.2009, 15:47

Das mit der Amtshaftung ist ja an sich schonmal ganz gut, aber Vorsatz kann ich ihm natürlich in keinem Fall nachweisen, Fahrlässigkeit schon eher (bestimmt alles Auslegungssache - ist es fahrlässig, wenn man den Brief "ganz aus versehen" fallen gelassen und erst beim ncähsten staubsaugen wiedergefunden hat? o. ä.)

Also eine Dienstaufsichtsbeschwerde hab ich schonmal vorbereitet, Chef will die nochmal überarbeiten und seinen Senf dazugeben ;-) Glaube nur der wird dadurch erst recht stinkig... und das Geld kriegen wir dadurch ja leider auch nicht :-/
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Bibi
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#6

02.09.2009, 08:52

Es kann durchaus sein, dass der GV dann erst recht sauer auf Euch ist und künftige Aufträge dann schleppend bearbeitet. Warum fordert Ihr den GV nicht vorher zur St-N auf, warum er die Ergänzung erst so spät übersandt hat?

Es kann ja auch sein, dass er zwischenzeitlich krank oder im Urlaub war, dann bleiben solche Sachen eben liegen.

Dienstaufsichtsbeschwerden haben soweit ich gehört habe - zumindest in Berlin - noch nie viel Erfolg gehabt. Zumal der GV sich ja eben mit Arbeitsüberlastung / Krankheit / Urlaub rausreden könnte.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
Dannni
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#7

02.09.2009, 12:22

Ach wo, der is schon sauer, da kann nicht mehr viel passieren.

Selbst wenn ich den zur Stellungnahme auffordere, krieg ich auch nur irgendeine Antwort, die ich eh nicht nachvollziehen kann. Selbst wenn er sagt, er war krank, weiß ich ja nicht ob das stimmt.

Außerdem hat er den Auftrag ja schon ausgeführt gehabt, er hätte es an dem Tag nur noch in nen Briefumschlag packen müssen und gut wärs gewesen, so schnell wird man ja nciht krank und wenn ich Urlaub habe, lasse ich hier auch keine bereits fertigen Briefe rumliegen.

So oder so, kriegt der jetzt die Breitseite ;-) Bin da ja sonst nicht so, aber der hat uns schon öfter geärgert. Glaube zwar auch nciht, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde allzu viel bringt, aber vllt ja doch :-)
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gabrielle
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#8

02.09.2009, 12:23

also ich würde auf jeden Fall eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen. Einen Nachteil brauchst du nicht zu befürchten, da dem GVZ dann von oberer Stelle auf die Finger geschaut wird. Es kann sehr gut sein, dass er zukünftig eure ZV-Aufträge ganz schnell bearbeitet, bevor er nämlich wieder Ärger bekommt.
supibaerchi
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#9

02.09.2009, 12:33

Es kann sehr gut sein, dass er zukünftig eure ZV-Aufträge ganz schnell bearbeitet, bevor er nämlich wieder Ärger bekommt.
kann sein, muss aber nicht.

nach unserer dienstaufsichtsbeschwerde sind auf unerklärliche weise zwei titel verloren gegangen... :wut
jeder konnte sich was denken, aber keiner was beweisen. und wir mussten zweitausfertigung beantragen, schreibauslagen zahlen...

aber schwarze schafe gibt es überall
Liebe Grüße
Bärchi
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