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Verfasst: 01.09.2009, 12:36
von Soenny
Das ist klar lucy, es geht aber wie immer um die Kosten. Die Mandantin müßte in Vorleistung treten, was sie natürlich umgehen möchte.

Verfasst: 12.09.2009, 21:17
von Finja75
@ JSanny: Was sagt denn der Richter?

Habe hier in einer Sache auch noch 20 Winterreifen "schmoren", die der Schuldner (ist auch in Annahmeverzug) nicht abholt. Weiss auch nicht, wie unsere Mandantschaft die wieder los wird.

Verfasst: 12.09.2009, 21:21
von Soenny
Hallo Finja :wink1

Bis jetzt noch nichts, ich versuche nächste Woche noch mal was rauszubekommen, aber ich denke mal, daß der Mandantschaft im Zweifelsfall nur die Verbringung auf eigene Kosten weiterbringt, wobei ich noch nicht klären konnte, ob man diese Kosten aus dem Anerkenntnis oder Urteil einfach vollstrecken kann oder ob man einen neuen Titel braucht.

Re: Anerkenntnis Zug um Zug mit Annahmeverzug

Verfasst: 02.09.2013, 12:29
von MaxiEmma
Huhu :wink1

Würde gerne mal wissen, ob mir jemand vllt sagen kann, wie die Sache ausgegangen ist??
Ist ja schon ein Weilchen her...

Oder ob mir sonst jemand helfen kann?

Habe hier gerade das gleiche Problem: Leistung Zug um Zug, Schuldner zahlt, holt aber das Sofa nicht ab, welches
nun schon etwas länger bei unserem Mandanten steht und Platz wegnimmt.

Was tun?? Wie soll unser Mandant sich verhalten? Schuldner wurde schon angemahnt, meldet sich aber nicht.
Versteigern lassen? Verkaufen? Oder ist er wirklich gezwungen, die Sache zum Schuldner bringen zu lassen?

Schon mal vielen Dank im Voraus!! :thx

Re: Anerkenntnis Zug um Zug mit Annahmeverzug

Verfasst: 02.09.2013, 14:27
von Anahid
Das Thema gibts bereits mehrmals hier im Forum. Schau mal hier http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... zug+um+zug

Re: Anerkenntnis Zug um Zug mit Annahmeverzug

Verfasst: 03.09.2013, 09:19
von MaxiEmma
Ah super, vielen Dank :wink1

Re: Anerkenntnis Zug um Zug mit Annahmeverzug

Verfasst: 08.12.2023, 08:56
von Soenny
Ich schreibe hier mal weiter. Zunächst zum Ausgangspost: das hatte sich dann erledigt, nachdem dem Schuldner die Standgelder aufgegeben wurden, hat er es vorgezogen, das Auto doch zu holen.

Jetzt habe ich aber schon wieder so einen Fall, Annahmeverzug festgestellt, Betrag wurde gezahlt, Auto wird nicht abgeholt, auch nicht, nachdem die Standgelder aufgegeben wurden.

Vielleicht gibt es ja über die Jahre neue Erkenntnisse, wie man in einem solchen Fall vorgehen kann? Überlegt wurde, einen Abschlepper zu bestellen und das Auto dem Schuldner einfach hinzubringen, was aber, wenn er das Auto nicht annimmt? Einfach auf die Straße stellen geht ja auch nicht.

Hat jemand eine Idee?

Re: Anerkenntnis Zug um Zug mit Annahmeverzug

Verfasst: 08.12.2023, 13:39
von paralegal6
Hm, also an die Strasse stellen dürfte doch eigentlich nicht verboten sein? Für Abschleppkosten trittst ja erstmal in Eigenleistung ein, und nachher ist da nen Kratzer .... klingt kompliziert, und das Risiko der Annahmeverweugerung. Er ist denn eingetragen ? Wenn euer Mdt nicht Halter ist ... so what.

Re: Anerkenntnis Zug um Zug mit Annahmeverzug

Verfasst: 11.12.2023, 12:49
von Anahid
Fahrzeug auf die Straße stellen geht nicht, wenn es nicht angemeldet ist.

Wie wäre es, wenn Du dem Schuldner eine großzügige Frist setzt zur Abholung (z.B. 4 Wochen) und ihm androhst, dass das Fahrzeug ansonsten auf seine Kosten verschrottet wird?

Re: Anerkenntnis Zug um Zug mit Annahmeverzug

Verfasst: 13.12.2023, 06:36
von Soenny
Ich fürchte das ist dem egal, weil der hat scheinbar nichts an den Füßen. Ich habe mit der zuständigen GVn telefoniert, der steht kurz vor der Insolvenz. Die Abstellkosten kann der Mandant dann wohl vergessen, aber er möchte natürlich dieses Auto los werden.