Firma meldet sich, dass sie Verbindlichkeiten übernommen hat

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tigerle
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#1

24.08.2009, 13:23

ICh habe folgendes Problem:

Wir haben einen VB gegen den Schuldner erwirkt und auch vollstreckt. GRVZ teilt mit, dass der Schuldner bis zum 01.06. bezahlen will.
Kurz darauf erhalten wir von einer Firma ein Schreiben, dass diese die Verbindlichkeiten des Schuldners mit sofortiger Wirkung übernommen haben und keine weitere ZV eingeleitet werden müssen. Eine Zahlung erfolgt bis 15.06.

Da die Firma einen geringeren Betrag genannt hat, habe ich dieser gleich noch den genauen Forderungsbetrag mitgeteilt. Eine Zahlung erfolgte nicht.

Ich habe gleich am 15.06. nochmals zur Zahlung aufgefordert. Es erfolgte keinerlei Zahlung und auch keinerlei Reaktion.

Nun habe ich bei der Firma angrufen. Es ging niemand ran, kurz drauf meldet sich der Schuldner, er habe auf seinem Handy einen Anruf von uns. Die Firma macht angeblich Betriebsurlaub bis 12.08. Er selbst hat dort neu angefangen zu arbeiten. Er möchte bis 15.09. bezahlen.

So im Prinzip könnten wir schon noch warten. nur komisch ist, dass die Firma und der Schuldner ja die gleiche Anschrift haben. Geschäftsführer ist aber eine Frau (anderer Name wie SChuldner). Falls wir nun doch weiter vollstrecken, kann ich trotzdem gegen den Schuldner vollstrecken, auch wenn die Firma geschrieben hat, dass sie die Verbindlichkeiten übernommen hat ?

Wenn nein, brauche ich dann einen Titel gegen die Firma , oder wie kann ich dann weiter vorgehen ?
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Gruftie
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#2

24.08.2009, 13:33

Finde ich - ehrlich gesagt - ziemlich merkwürdig die Geschichte...der will Euch doch nur hinhalten!

Einen Titel gegen die Firma wirst Du wohl nicht bekommen.

Du hast m.E. zwei Möglichkeiten: Entweder Ihr vollstreckt weiter gegen den Schuldner (offensichtlich hat der ja was zu verbergen) oder Ihr macht einen Pfänder, wobei die Firma die Drittschuldnerin ist.

Aber vielleicht hat ja jemand noch ne andere Idee...
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puppa2402
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#3

24.08.2009, 13:55

Also, ich würde mich auch nicht weiter hinhalten lassen. Habt Ihr den ZV-Auftrag zurück genommen nachdem der GVZ mitgeteilt hat, dass der Schuldner zahlen will? Wenn nein, dann einfach schreiben an diesen, dass Zahlung nicht eingegangen ist und er Termin zur Abgabe e.V. bestimmen soll. Ich würde auch nie den Auftrag zurück nehmen. Denn wie oft behaupten die Schuldner Zahlungen, hauptsache, der GVZ geht?!
Also, ich würde da auch einfach vollstrecken. Und evtl. direkt einen Pfüb an die Firma. Falls das alles so stimmt, dass er dort arbeitet. Wenn Du dir nicht sicher bist, kannst Du auch abwarten, was der GVZ sagt und was der Schuldner in der e.V. angibt.
Liebe Grüße
puppa

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#4

24.08.2009, 13:57

Ich würde auch nie den Auftrag zurück nehmen
Genau, ich auch nicht!
Wenn Du dir nicht sicher bist, kannst Du auch abwarten, was der GVZ sagt und was der Schuldner in der e.V. angibt.
Würde ich auch so machen!
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#5

24.08.2009, 14:34

ich hatte keinen Auftrag zurückgenommen. Der GRVZ hat unsere Unterlagen mit seiner Kostenrechnung und eben dem Vermerk im Vollstreckungsprotokoll, dass der Schuldner bezahlen möchte zurückgeschickt.
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puppa2402
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#6

24.08.2009, 14:44

Dann schick ihm den ganzen Kram einfach zurück mit dem Hinweis, dass der Schuldner sich nicht daran gehalten hat und er jetzt bitte gem. dem alten Auftrag mit der ZV fortfahren soll.
Liebe Grüße
puppa

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#7

24.08.2009, 22:39

super vielen dank für Eure Antworten. Werde mir das morgen gleich nochmals anschaun, vielleicht kann ich ja auch gleich einen PfÜb machen und den Lohn bei der besagten Firma pfänden.
Muss nur nochmals schaun, ich glaube die Anschrift die auf dem Briefkopf stand war versehen mit dem Vermerk: unselbständige Niederlassung. Ich nehme an, da muss ich erstmal den Hauptsitz raussuchen.
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