Gerichtsvollzieher zu Unrecht gepfändet wer zahlt Kosten ?
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- Foren-Azubi(ene)
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Dieses Thema hatten wir zwar bereits schon, ich habe aber einen anderen Sachverhalt. Also folgendes: Gegner hat einen vollstreckbaren Titel gegen unseren Mandanten. Es wurde Ratenzahlung vereinbart. Mandant hat auch brav gezahlt. Zwischenzeitlich hat die Gegenseite jedoch trotzdem die Zwangsvollstreckung und auch das EV-Verfahren eingeleitet. Die diesbezüglichen Durchführungen konnten wir dann mit Zahlungsnachweisen verhindern. Wer zahlt denn nun unsere Kosten. Das Verfahren war längst abgeschlossen und wir sind jetzt wieder mehrmals tätig geworden. Meiner Meinung nach müsste dies die Gegenseite tragen oder ? (wenn ja auf welcher Grundlage ?). Unser Mandant kann ja schließlich nichts dafür dass die Gegenseite hier Mist gebaut hat. Titel haben wir inzwischen auch entwertet zurück.
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die Gegenseite, da diese aus einem bereits bezahlten und erledigten Titel vollstreckt hat.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.