Teilnahme für Gläubiger an e. V.?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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strange
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#1

19.08.2009, 22:35

Hallo Ihr Lieben,

war von Euch schon mal jemand bei der Abnahme einer e. V. dabei? Wann macht es Sinn und was bringt das?

Ich hab festgestellt, dass so ein Vermögensverzeichnis bei mir immer jede Menge Fragen hinterlässt und ich hab die Befürchtung das hier und dort vllt etwas "fahrlässig" ausgefüllt wird, ich als Gläubiger/Gl.vertreter die Angaben aber als richtig hinnehmen muss, weil der Schuldner ja die Richtigkeit versichert.

Hat jemand Erfahrungsberichte?
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Thomas Manegold
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Gretchen
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#2

19.08.2009, 22:42

Abend!

Ich habe da zwar keine Erfahrung, aber es wäre bestimmt nicht schlecht da mal dabei zu sein, denn auch ich frage mich oft, ob die Fragen nicht etwas zu ungenau beantwortet werden und da könnte man ja eigentlich den Schuldnern direkt mal auf den Zahn fühlen! :verdaechtig
Der Abwasch ist kurz davor ein demokratisches System zu bilden!!!
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