Hallo,
wir haben Unterhalt für unsere Mandanten gepfändet (Gehalt).
Stehe auch mit der Personalabteilung der Firma des Schuldners in Kontakt. Der Schuldner bekommt immer um den 20. eines Monats Geld. Die Pfändung gab es schon letzten Monat. Als der 20. rum war, hab ich in der Firma angerufen und mit wurde gesagt, der Steuerberater berechnet noch alles und dann geht das raus. Arbeitnehmer hätte auch noch kein Gehalt bekommen. Letzte Woche hab ich nochmal angerufen und mir wurde gesagt, das Geld sei raus. Hab bis jetzt aber immer noch nichts bekommen.
Ich komme mir jetzt natürlich irgendwie "verarscht" vor.
Was soll oder kann ich jetzt am besten machen? Unsere Mandanten warten natürlich dringend auf ihr Geld.
Danke schon mal im Voraus...
Drittschuldner zahlt nicht aus
- Hellsleeper666
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Wenn das nicht hilft, mach eine Drittschuldnerklage, oder drohe sie erstmal an, meist geht dann auf einmal alles ganz schnell.
Man glaubt gar nicht, wie oft der Arbeitgeber mit dem Schuldner zusammenarbeitet. Wenn man dann aber androht das Gericht einzuschalten und auch evtl. das Finanzamt mal darüber informiert, sind die auf einmal ganz schnell
Man glaubt gar nicht, wie oft der Arbeitgeber mit dem Schuldner zusammenarbeitet. Wenn man dann aber androht das Gericht einzuschalten und auch evtl. das Finanzamt mal darüber informiert, sind die auf einmal ganz schnell
Sehr geehrter Mandant, Ratenzahlung heißt nicht, daß ich raten muß, wann Sie Ihre Raten zahlen!!!
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Ja, ich kann mich gedulden, aber die Mandanten nicht, vor allem weil es um Unterhalt geht.
Und ob das Geld kommt, na ja, weiß ich nicht, man kann ja viel am Telefon erzählen
Ich hätte den Drittschuldner unter kurzer Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert und diesen hingewiesen, dass er ja wohl nur mit befreiender Wirkung an uns zahlen kann sowie die Geltendmachung von Schadenersatz angekündigt.
Und ob das Geld kommt, na ja, weiß ich nicht, man kann ja viel am Telefon erzählen
Ich hätte den Drittschuldner unter kurzer Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert und diesen hingewiesen, dass er ja wohl nur mit befreiender Wirkung an uns zahlen kann sowie die Geltendmachung von Schadenersatz angekündigt.
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
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@Gofi: Genau..., so mache ich es auch. "Befreiende Wirkung" ist immer das Stichwort. Ich würde aber auch noch immer darauf hinweisen, dass man "bedauerlicherweise ansonsten verpflichtet ist eine Drittschuldnerklage zu fertigen". So von wegen: "Ich würde Sie ja nicht verklagen wollen, aber ich muss leider"
Hihihi,,, das zieht immer
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Sehr geehrter Mandant, Ratenzahlung heißt nicht, daß ich raten muß, wann Sie Ihre Raten zahlen!!!