Sicherheitsleistung zurückholen.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kathrin
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#1

13.08.2009, 15:33

Moin Ihr,

Ich hab in der Suche schon gestöbert, aber nix passendes gefunden.

Und zwar haben wir ein Urteil mit folgender Klausel:
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 2.500,00 EUR abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Wir, Kläger, haben Sicherheit geleistet.

Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig, d.h. die Sicherheitsleistung ist doch jetzt "frei".

Wie bekomme ich die jetzt zurück? Muss ich da einen Antrag gem. § 109 ZPO stellen, oder wie geht das?

Danke für die Hilfe schonmal.

Kathrin
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Aylin0104
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#2

13.08.2009, 15:36

Also ich würde die Hinterlegungsstelle anschreiben und halt die Auszahlung des Betrages an euch beantragen.
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem :zunge
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Z-Trenc
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#3

13.08.2009, 16:36

dabei den titel mit rechtskraftvermerk nicht vergessen mitzuschicken ;-)
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