Seite 1 von 1

Wer darf Vermögensverzeichnis anfordern

Verfasst: 13.08.2009, 12:34
von katrin2380
hallo ZV-Profis, wo steht denn bitte geschrieben, dass Vermögensverzeichnis nur der anfordern darf, der einen Titel vorweisen kann??? Ich habe nämlich keinen Titel, bekomme deshalb kein Vermögensverzeichnis. Könnt ihr helfen? DANKE

Verfasst: 13.08.2009, 12:57
von Pepples
Was willst Du denn dann mit dem VV? Kannst doch eh nix vollstrecken.
Die Info, ob abgegeben wurde oder nicht erhälst Du auch wenn Du ein berechtigtes Interesse nachweist.

Verfasst: 13.08.2009, 14:10
von katrin2380
ist soweit klar. Mich interessiert ganz grundsätzlich, ob Titel Voraussetzung für Anforderung des Vermögensverzeichnisses ist. Ich brauche das Vermögensverzeichnis, weil dort interessante Infos drin stehen.

Verfasst: 13.08.2009, 14:21
von NickyS
In der ZPO habe ich diesbezüglich jetzt nichts gefunden. Ich denke aber, daß sich die Vorschrift wg. des Titels an die allgemeinen Zwangsvollstreckungsvorschriften anlehnen.

Eine Übersendung des Vermögensverzeichnisses ohne Titel (= berechtigtes Interesse) wird wohl schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sein.

Verfasst: 13.08.2009, 14:31
von cosmicmoon
§ 915 Abs. 3 ZPO :-) vgl. auch Stöber in Zöller ZPO § 915 Rn. 9 ff.

Verfasst: 13.08.2009, 16:21
von katrin2380
Danke, genau das hab ich gesucht. Also herzlichen Dank.