Wir vertreten einen Vermieter von Gewerbeflächen. Ein Gewerbemieter wurde fristlos gekündigt wegen ausstehender Mietzahlungen. Wenige Wochen nach Kündigung und Übergabe erfolgte durch den ehemaligen Mieter die Insolvenzanmeldung. In der Forderungsanmeldung habe ich die ausstehende Miete angemeldet. Soweit so klar.
Es war aber ein Zeitmietvertrag und eigentlich steht ja für die Zeit, bis ein neuer Mieter gefunden wurde - längstens bis Ende der vereinbarten Mietzeit, dem Vermieter Schadenersatz in Form von Nutzungsausfall in Höhe der Miete zu. Da natürlich noch nicht abzusehen ist, wann unsere Mandantin einen neuen Mieter findet (gesucht wird natürlich schon fleißig), habe ich erstmal die restliche Mietzeit geltend gemacht. Nun wurde die gesamte Forderung abgelehnt (auch wegen anderen Sachen). Und nun?
Mein Gedankengang war, dass wohl eh nicht gleich Zahlungen erfolgen werden und wir dann halt Meldung machen, wenn ein neuer Mieter da ist und die Forderungen von da bis zum Ende des Zeitmietvertrags wieder aus der angemeldeten Forderung rausgenommen werden. Muss ich jetzt jeden Monat aufs neue den Nutzungsausfall für den jeweiligen Monat anmelden? Oder gibts das in der Insolvenz gar nicht und unsere Mandantin hat einfach mal Pech gehabt?
Insolvenz ist so bissel mein Hassthema
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)