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Zahlungsaufforderung aufgrund Urteil - Gebühr ansetzen?

Verfasst: 06.08.2009, 18:54
von Mariii
Hallo, ich soll die Gegenseite auffordern, den Urteilsbetrag zu zahlen und gleichzeitig die Zwangsvollstreckung androhen.
Kann ich nun gleich die 0,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 mit reinnehmen?

Hat jmd vlt auch ein Mustertext für mich???

Danke :)

Verfasst: 06.08.2009, 19:26
von Soenny
Wenn die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung vorliegen, kannst du eine ZV-Androhung mit Gebühren machen.

Einfache Aufforderung mit kurzer Zahlungsfrist reicht dann aus.

Verfasst: 06.08.2009, 19:32
von Ernie
:zustimm

Verfasst: 06.08.2009, 19:33
von M.A.D
Hallo Mariii,

für eine Zwangsvollstreckungsandrohung bekommst Du die 0,3 Verfahrensgebühr. Allerdings musst Du diese - falls die Androhung nicht reicht und Du dann in die Vollstreckung gehen musst - auf die Verfahrensgebühr für die folgende Vollstreckungshandlung (ZV-Auftrag, Pfüb oder was auch immer) anrechnen.

Da ich sehe, dass Du AnNoText benutzt:
Im ZV-Programm gibt es die ZV-Androhung (Maßnahmen -> ZV-Androhung). Also lege am Besten ein Forderungskonto an und mach die Androhung über das Programm. Dann rechnet es auch gleich die Gebühren entsprechend und wenn Du aus dem gleichen Forderungskonto später die ZV weiter betreiben musst, erfolgt auch die Anrechnung automatisch.

Verfasst: 07.08.2009, 15:58
von mandymiri
Hallo zusammen,

ein Schreiben, wie Marii es angefragt hatte, haben wir gerade von der Gegenseite erhalten.
Wir werden zur Zahlung des Vergleichsbetrages aufgefordert und gleichzeitig wird die 0,3 VG nach 3309 abgerechnet.
Ehrlich gesagt, finde ich es ein bisschen heftig, dass uns dieses wirklich exakt 14 Tage nach Ablauf der Widerrufsfrist (Widerrufsvergleich) per Fax zugegangen ist. Wir legen Zahlungsfristen zwar auch auf 14 Tage fest, warten aber noch ein paar Tage ab, bevor wir anmahnen. Vor allem bei Unternehmen kann es durch den Postlauf ja allein schon zu Verzögerungen kommen, die nicht böswillig sind.

Versendet ihr kostengekoppelte Zahlungsaufforderungen auch so kurzfristig? Das würde mich mal interessieren.

Viele Grüße, Mandy

Verfasst: 07.08.2009, 16:06
von gkutes
Vor allem bei Unternehmen kann es durch den Postlauf ja allein schon zu Verzögerungen kommen, die nicht böswillig sind.
Ihr hattet 14 tage zeit zum zahlen. Pech gehabt.
Ich kann die Zahlungsaufforderungen leider nicht so schnell verschicken wie ich will, weil ich immer noch warten muss bis die Mandanten mal auf ihr Konto geschaut haben, ob das Geld vielleicht dort ist.

Verfasst: 07.08.2009, 16:17
von mandymiri
Ein Berufsoptimist wie ich unterstellt leicht eine Kollegialität auch in anderen Büros oder Rechtsabteilungen... naja. Bin nicht so der Fan der Ellenbogengesellschaft, auch wenn man damit vermutlich mehr verdient.

Verfasst: 07.08.2009, 16:32
von gkutes
kollegialität? Fristen sind Fristen. Wenn ihr die nicht einhalten könnt, dann müsst IHR auf die Gegenseite zugehen. So mache ich das.

Verfasst: 07.08.2009, 16:38
von mandymiri
Wir halten Fristen auch gern ein, keine Frage. Aber wenn man schon am 13. Tag lauert, um so ein Schreiben abschicken zu können, dann hat man anscheinend nichts wirklich Brisantes auf dem Schreibtisch.
Wie auch immer. Schönes Wochenende.

Verfasst: 07.08.2009, 16:46
von JonesJess
@mandymiri: Ich denke das hat nichts mit Brisantes auf dem Schreibtisch liegen zu tun. Die Gegenseite hat sich die Zahlungsfrist notiert und sobald ein KFB ins Haus flattert hat man 14 Tage Zeit zu zahlen. Das heißt, am 14. Tag hat das Geld auf dem Konto des Gegners zu sein. Und wenn man es eben nicht schafft, kann man ganz leicht ein Fax fertig machen und der Gegenseite mitteilen, dass man das Geld angewiesen hat, es nicht rechtzeitig drauf sein wird und man bittet von ZV Maßnahmen Abstand zu nehmen.

Und ich habe bisher noch keinen Fall erlebt, wo die Gegenseite dann trotzdem die ZV eingeleitet hat o.ä. Alles nur eine Frage der Kommunikation! :wink: