Pfändung Problem mit Drittschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
anja1980
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#1

06.08.2009, 16:29

Hallo,

ich hab da mal ein Problem. Ich habe einen PfÜb gemacht und der Drittschuldner teilt mir jetzt mit, dass er die Forderung nicht anerkennt. Mein Chef möchte nun wissen, was wir tun können um doch noch an die Forderung zu kommen. Ich hab keine Ahnung!!! Kann mir jemand helfen???
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romex
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#2

06.08.2009, 16:32

Warum erkennt der DS die Forderung nicht an?
Liebe Grüße,
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zenzi75
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#3

06.08.2009, 16:34

Warum erkennt der DS die Forderung nicht an?
Die Frage stellt sich für mich auch als erstes...

Was gibt denn das Vermögensverzeichnis sonst noch so her???
anja1980
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#4

06.08.2009, 17:07

Der DS hat gar keinen Grund angegeben, warum er die Forderung nicht anerkennt. Das ist es ja.

Ansonsten gibt das Vermögensverzeichnis gar nichts her. Es ist sonst nichts zu holen. LEIDER!
zenzi75
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#5

06.08.2009, 17:09

Was ist das für nen Drittschuldner? Bank, Arbeitgeber, Vermieter???
anja1980
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#6

06.08.2009, 17:17

Der DS ist eine natüliche Person und wir haben den Provisionsanspruch gepfändet. Der S hatte im Vermögensverzeichnis angegeben, einen solchen i.H.v. ca. 3.000,00 € vom Jul. 2007 zu haben und Mahnverfahren bezüglich dieser schon eingeleitet zu haben. DS hat die Erklärung über seinen Anwalt abgegeben, wie gesagt ohne Begründung. Mehr weiß ich leider auch nicht. :cry:
Ernie

#7

06.08.2009, 17:20

Dann schreib doch mal den Anwalt des Drittschuldners an und bitte um nähere Darlegung des Nichtanerkennens.
zenzi75
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#8

06.08.2009, 17:20

hm... ich würd den Anwalt mal anschreiben und sagen, daß laut EV ein Anspruch besteht. Er solle konkreter werden, warum der Anspruch angeblich nicht (mehr) bestünde...
anja1980
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#9

06.08.2009, 17:32

Das hab ich mir ja zuerst auch überlegt, aber laut Zöller zu § 840 ZPO ist der DS nicht zu einer Begründung verpflichtet und der Gläubiger hat darauf keinen Anspruch. Der Anwalt wird mir diese Auskunft also nicht geben.

Wär der DS nicht anwaltlich vertreten, hätte ich es trotzdem einfach versucht, welcher Normalbürger hat schon den Zöller zu Hause??? :lol:
Ernie

#10

06.08.2009, 18:38

Nicht verpflichtet zu sein, bedeutet ja nicht, dass er keine Auskunft erteilen wird. Meines Erachtens nach wäre es doch einen Versuch wert...
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