ich habe mal eine grundsätzliche Frage. Vielleicht (hoffentlich!!) weiß das ja jemand?!
Welche Auswirkungen hat die Restschuldbefreiung auf meine Vollstreckungstitel?
Konkret: Darf ich aus meinem Titel vollstrecken, obwohl ein Insoverfahren und die Restschuldbefreiung (ab)gelaufen ist, ich dort aber nicht Erscheinung getreten bin, d.h. ich habe auch keine Forderung angemeldet?
Ich fände es ungerecht, wenn alle Titel hinfällig wären, wenn ich z.B. von einem Insoverfahren des Schuldners überhaupt nichts wußte.
Würde mich freuen, wenn irgendjemand was hierzu weiß.
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Bis dahin viele Grüße
Flora