Ist die Sicherheitsleistung von der RSV zu übernehmen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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lady_lydili
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#1

13.07.2009, 14:04

hallo ihr lieben,

ich brüte schon vor den arb's von harbauer, aber mein absoluter freund ist das buch nicht :evil: .

deshalb meine frage jetzt an euch: unsere mandantin hat ein vorläufig vollstreckbares urteil bzgl. einer räumung und will das auch so schnell wie möglich vollziehen. nun hat die gegenseite berufung eingelegt. mandantin möchte trotzdem vollstrecken, eben gegen sicherheitsleistung.

mein frage jetzt: muss die rsv die kosten der sicherheitsleistung übernehmen? wo finde ich das in den arb?
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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Pepples
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#2

13.07.2009, 14:17

Wie die Kosten der Sicherheitsleistung? Oder meinst Du die Sicherheitsleistung an sich?

Ich denke nicht, dass die RS die Sicherheitsleistung stellen muss, die Mandantin könnte ja schließlich die Rechtskraft abwarten. Wenn sie das -aus welchen Gründen auch immer - nicht will, muss sie die selbst stellen.

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, wenn jemand das weiß, aber ne RS allein ist noch kein Rundum-Sorglos-Paket.
Die RS deckt die entstehenden Kosten eines Prozesses ab, nicht aber das Prozessrisiko selbst. Die Sicherheitsleistung soll aber für den Fall eines anderslautenden Urteils die dem Gegner durch Vollstreckung entstehenden Nachteile auffangen.
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lady_lydili
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#3

13.07.2009, 14:21

ja ich meinte die sicherheitsleistung an sich.

ich weiß es eben auch nicht so genau, tendiere aber eher zu ja. aber auch nur aus dem bauch heraus und nach dem stöbern in den arbs ohne richtiges ziel.
...weiß da jemand mehr?
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romex
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#4

13.07.2009, 14:23

Vielleicht holst Du Dir ganz frech 'ne Deckungszusage für die ZV! Und dann gehört die Sicherheitsleistung m.E. mit dazu...

Allerdings stelle ich mir die Frage, warum man als Eigentümer die nicht selber bezahlen kann...
Liebe Grüße,
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Pepples
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#5

13.07.2009, 14:27

Ne, das geht so glaub ich nicht. Die Deckungszusage gilt dann für die Stellung einer Sicherung - also die Hinterlegung o.ä. - und die ZV, nicht aber für die Sicherheitsleistung selber.

Spinnt den Fall doch mal weiter: In der 2. Instanz wird das Urteil aufgehoben und der Gegner macht Schadensersatz geltend, für den er die Sicherheit beansprucht. Dann hätte die RS ja die "Hauptforderung" ausgeglichen. Dafür ist ist aber nicht da! Das würde vielleicht bei einer Haftpflichtversicherung funktionieren, aber m.E. nicht bei einer RS.
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lady_lydili
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#6

13.07.2009, 14:49

hm...stimmt. da hast du recht, pepples.

naja, ich schreib die jetzt einfach mal an. erzähl ein bisschen, wie schlecht es unserer mandantin damit geht und dann mal sehen. wenn nicht, dann halt nicht.
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