Forderungsanmeldung Insolvenzverfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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tulasi
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#1

09.07.2009, 12:40

Hallo, ich habe noch nie Insolvenz gemacht.
Hauptforderung 1.024,59
Zinsen % aus 1.024,59 vom 24.07.2008 bis 01.06.2009
Was nimmt man da an Zinsen, 5 % über dem Basiszinssatz oder andere?
Ich danke Euch für Eure Hilfe
Suse
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#2

09.07.2009, 12:46

Das hat nichts damit zu tun, dass es sich um eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren handelt. Dort gilt nichts anderes was die Höhe der Verzugszinsen angeht, die du mit anmelden kannst.

5 Prozent bei Verbrauchern
8 Prozent bei Geschäftsleuten
LG, Ela
Eve80
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#3

09.07.2009, 12:53

Wenn höher, dann Bankbestätigung vorlegen
tulasi
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#4

09.07.2009, 13:37

Sind das auch 8 % über dem Basiszinssatz oder 8 % p.a.? Es ist eine Forderung bei Geschäftsleuten. 8 % über dem Basiszinssatz habe ich noch nie gehört. Sorry, ich habe heute Kopfschmerzen
Suse
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#5

09.07.2009, 14:22

Guck mal in die §§ 247 und 288, hier insbesondere Abs. 2 BGB
LG, Ela
slassm
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#6

09.07.2009, 14:35

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