Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Steffi_B
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#1
07.07.2009, 15:37
Hallo an alle,
ich hab mal ne Frage:
Kann man Einkünfte des Schuldners beim Insolvenzverwalter pfänden? Ich würde nein sagen, aber man weiß ja nie.
Wäre nett, wenn mir jemand helfen kann/tut
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cat4
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#2
07.07.2009, 15:44
Würde aus dem Bauch raus sagen, dass man beim Insolvenzverwalter nix pfänden kann, sondern nur Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Oder? Hatten jedenfalls nie etwas anderes...
LG
![PC-Winker :pcwink](./images/smilies/pcwink.gif)
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Steffi_B
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#3
07.07.2009, 15:45
Würde ich auch sagen, hab allerdings nicht so viel ahnung von Insolvenzsachen aber trotzdem danke
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Steffi_B
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#4
07.07.2009, 16:19
Wäre echt nett, wenn mir jemand helfen kann:
Insolvenz ist die Firma, der Geschäftsführer verdient ja trotzdem noch ne Menge Geld, kann ich das über den Insolvenzverwalter pfänden?
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Amanda
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#5
07.07.2009, 16:35
Sofern du einen Titel gegen die Firma hast, kannst du nicht das Gehalt des Geschäftsführers pfänden. Dazu bräuchtest du einen Titel gegen den Geschäftsführer als Person.
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Ernie
#6
07.07.2009, 18:26
Wird während des Ins0 nicht vom Arbeitsamt für drei Monate InsO-Geld geleistet? Dann wäre doch eher das Arbeitsamt für Pfändung in das Einkommens eines Angestellten der insolventen Firma zuständig, oder!?