ZV aus KFB gegen eigenen Mandant

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
ms11688
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#1

03.07.2009, 09:12

Guten Morgen!

ich bin grad total durcheinander! wir haben in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit einen KFB gegen unsere eigene Mandantin erhalten! Daraus soll ich jetzt die Zwangsvollstreckung einleiten!
Ich wollte den Antrag an das zuständige Amtsgericht schicken, meine chefin ist aber überzeugt, dass er zum Arbeitsgericht muss!

Kann mir irgendjemand von euch sagen, wer richtig liegt?

lg
zenzi75
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#2

03.07.2009, 09:14

Es ist immer das Amtsgericht für ZV zuständig... egal, welches Gericht vorher den Titel ausgesprochen hat...
Sonnenkind
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#3

03.07.2009, 09:20

Ich würde ihn auch an das Amtsgericht machen. An das Arbeitsgericht (auch wenn arbeitsrechtliche Sache) habe ich noch nie ZV-Antrag hingeschickt.
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Tigerle
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#4

03.07.2009, 11:24

ich habe auch noch nie an das Arbeitsgericht zur ZV einen Titel geschickt, sondern immer ans AG.

Oder fehlt noch was am KfB (Zustellungsvermerk oder so ?)
dommas84
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#5

03.07.2009, 16:15

Schließe mich da den Meinungen an. Zumal die ZV-Aufträge ja an die GVZ weitergeleitet werden. Und die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge befindet sich nunmal beim Amtsgericht.
Haber aber auch noch nie einen ZV-Auftrag an ein anderes Gericht als das AG geschickt.
JonesJess
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#6

03.07.2009, 16:20

Es ist egal bei welchem Gericht ein Titel erlassen wurde; für ZV-Angelegenheiten ist immer das AG des Schuldners zuständig!
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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Zauberdrops
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#7

03.07.2009, 16:40

:zustimm

Wobei ich Tigerle Recht gebe: Sind die ZV-Voraussetzungen erfüllt? Wenn ja, dann immer AG.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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#8

03.07.2009, 16:44

Vollstreckungsgerichte sind beim AG angesiedelt. Daher: Wie die Vormeinungen.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Randfichte72
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#9

03.07.2009, 17:24

:senf
ja, würde es auch ans AG schicken, GVZ-Verteilungsstelle bzw. Pfüb o. ä.

Für Zwangsvollstreckung ist immer das AG zuständig.
ms11688
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#10

03.07.2009, 20:58

hab das jetzt auch ans ag geschickt...meine chefin hat gemeint ich soll machen wie ich denke und wenns falsch ist krieg ich halt einen auf den sack...aber was solls...

ich kenn nur die ausnahme beim §888 zpo zum beispiel, dann ist das arbg zuständig...aber naja okay

dann vielen dank an alle
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