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Einstellung der ZV aus VU

Verfasst: 30.06.2009, 10:28
von gkutes
ich hab hier nen Beschluss, den ich irgendwie unlogisch finde.
gg Mdt wurde VU erwirkt. Wir haben Einspruch eingelegt und beantragt, die ZV gg Sicherheitsleistung einzustellen. (Es wird noch nicht vollstreckt)

jetzt kommt mein Beschluss:
"Die ZV aus dem VU des LG findet nur gegen Sicherheitsleistung von EUR... durch die beklagte Partei statt. (§§§§)"

ich interpretiere dass jetzt so, dass nur vollstreckt werden kann, wenn wir Sicherheit leisten. Ist das nicht völlig unlogisch???!!!

Verfasst: 30.06.2009, 10:31
von Master24
Nein, der Beschluss besagt der Gegenseite, dass sie eine Sicherheit zu leisten hat, soweit sie die Vollstreckung beginnen möchte.

Soweit ich das sehe, könnt ihr aus einem gegen Euch gerichteten Urteil, das Ihr ja gerade angreift, ohnehin nicht gegen Euch selbst vollstrecken.

Von daher: Ja, Du denkst unlogisch. :-D Aber bei DEM Wetter, wen wundert's?

Liebe Grüße aus Köln!

Verfasst: 30.06.2009, 10:35
von romex
Euer Mandant muss Sicherheit hinterlegen, das der Gegenseite nachweisen und dann kann gegen ihn nicht vollstreckt werden!

Verfasst: 30.06.2009, 10:35
von gkutes
ja, is klar, dass ich nicht gegen mich selbst vollstrecke =)

aber es steht doch nur "Sicherheitsleistung durch die beklagte Partei" - also eigentlich nicht durch den Kläger... hmhmhm

naja-solange ich nur unlogisch denke und der Kläger nicht einfach vollstrecken kann is ja schon mal gut.

Verfasst: 30.06.2009, 10:37
von gkutes
ja, danke romex - das verwirrt mich jetzt wieder :)

also ich finde es müsste dastehen
"findet nur gg Sicherheitsleistung der Kläger statt"
dann ist es so wie Master es sagt

oder:
"die ZV wird gegen Sicherheitsleistung der Beklagten eingestellt" bzw. " die ZV kann nur gg Sicherheitsleistung durch die Beklagte abgewendet werden"
dann ist es so wie romex es sagt.

:(

Verfasst: 30.06.2009, 10:40
von Master24
Ah, den Part "durch die Beklagte" habe ich nicht gelesen. Das Gericht hat offenkundig entweder die Parteienbezeichnung Kläger/Beklagter durcheinandergebracht, oder aber vergessen, zu schreiben: "Die Einstellung der ZV aus dem VU..."

Unbedingt mit der Geschäftsstelle Kontakt herstellen! Offensichtliche Unrichtigkeit im Beschluss!

Verfasst: 30.06.2009, 10:50
von romex
Sorry, aber für mich klang das gar nicht so unlogisch!!! kütes vertritt den Beklagten und will verhindern, dass aus einem Titel gegen ihn vollstreckt wird. Gericht sagt: Ist in Ordnung, wenn Du Sicherheit hinterlegst, darf gegen Dich (Beklagter!) nicht vollstreckt werden! Mach ich jetzt auch einen Denkfehler???

Verfasst: 30.06.2009, 10:54
von gkutes
naja- ich finde, mein beschluss sagt, dass die ZV nur stattfindet, wenn ich Sicherheit hinterlege. Wenn ich nicht Sicherheit hinterlege, findet keine ZV statt.

ich mein, es fällt mir nicht schwer, mich für eine Option zu entscheiden, aber so richtig Sinn macht das ganze nicht :)
aber vielleicht interpretiere ich ja auch nur falsch... ist mein erster Beschluss solcher Art

Verfasst: 30.06.2009, 10:57
von romex
Oh... jetzt verstehe ich das erst!!! Da hätte stehen müssen, dass die ZV eingestellt wird, wenn Sicherheit hinterlegt wird... Ja... OK! Dann kann ich Deine Verwirrung auch verstehen!!! Hmm... sorry...

Verfasst: 30.06.2009, 11:06
von gkutes
cheffin kam auch grad an und ist sehr verwundert über den Beschluss =) sie will jetzt mal was schreiben. wir sind uns aber nicht so einig, ob wir die jetzt einstellung der ZV beantragen oder die Statthaftigkeit :)