Datenschutz in der ZV?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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AxL
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#1

30.06.2009, 09:03

Ich habe bei einem pot. Drittschuldner schriftlich angefragt, ob der Mitarbeiter (VV schon 2 Jahre alt) dort noch arbeitet.

Nun schreibt die Firma mir eine email. Im Betreff steht nur "Verstoß gegen Datenschutz" und im Text nur, dass die Firma anders heiß und woanders sitzt. Aber sonst nichts zum Thema Datenschutz.

Jetzt frage ich mich: Gibt es irgendwo ein Gesetz, welches mir verbietet, eine Anfrage zu stellen??

Das der AG nicht drauf antworten darf ist mir klar. :lol:
"Auf einmal war es ihm klar, daß die [i]Suche [/i]der einzige Grund des bisherigen Nichtfindens gewesen war; daß man da draußen in der Welt nicht finden und daher nie [i]haben [/i]kann, was man immer schon [i]ist[/i].
Paul Watzlawick, Vom Schlechten des Guten"
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romex
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#2

30.06.2009, 09:13

Sorry, aber das ist doch nun wirklich klar!!! Man schreibt einen potenziellen Drittschuldner nicht an, sondern ruft da unter einem Vorwand an, den Schuldner unbedingt sprechen zu müssen... Geht um seine Frau, seine Tochter, keine Ahnung - sei kreativ!!!

Und ob es verboten ist, solche Anfragen zu stellen, weiß ich zwar nicht - aber naiv ist es auf alle Fälle... Denn es ist datenschutzrechtlich verboten, solche Auskünfte offiziell zu geben!!!
Liebe Grüße,
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AxL
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#3

30.06.2009, 09:17

Das die Auskunft verboten ist, war klar.

Warum ich das per Fax gemacht habe hat auch seinen Grund ;-)

Falls jemand eine Antwort auf meine Frage hat - bitte melden. !
"Auf einmal war es ihm klar, daß die [i]Suche [/i]der einzige Grund des bisherigen Nichtfindens gewesen war; daß man da draußen in der Welt nicht finden und daher nie [i]haben [/i]kann, was man immer schon [i]ist[/i].
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