Hallöchen ich hab mal wieder ein Problem, lustigerweise hat das noch nie einer bei uns in der Kanzlei gemacht.. kurze Schilderung um was es geht:
Wir für Mandantin Exmann Aufforderungschreiben geschickt Auskunfterteilung über Einkommen und dann entsprechende Zahlung von Kindesunterhalt...
Keine Reaktion, also Klage eingereicht (Stufenklage erst auskunft und dann in entsprechender Höhe der Unterhalt)... keine reaktion also ergang im schriftlichen vorverfahren ein Teil-VU.... dann noch mal Gegner aufgefordert mit Hinweis dass wir vollstrecken.... dann hatten wir vollstreckbare Ausfertigung...
Dann haben wir Antrag nach §888 gestellt... Zwangsgeld bzw. Zwangshaft...
Mitterlweile liegt vollstreckbare ausfertigung von Beschluss vor
"1. Gegen Antraggegner wird Zwangsgeld i.H.V 500,00 € festgesetzt + für je 50,00 € ein Tag haft falls es nicht beigetrieben werden kann...
2. er kann vollziehung abwenden durch auskunftserteilung
3. gegner trägt kosten des verfahrens"
noch ein weiteres mal gegner aufgefordert... weiterhin ohne reaktion
Nun wollen wir das vollstrecken - wie mach ich das?
Also was für ANträge an wen?
ZV unvertretbare Handlung ?
- Soenny
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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