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Zwangsversteigerung - vorher Sicherungshypothek eintragen?

Verfasst: 24.06.2009, 11:24
von gewusel
Ihr Lieben,

kann mir jemand helfen? Wir sollen einen Antrag auf Zwangsversteigerung für unseren Mandanten stellen. MUSS vorher eine Sicherungshypothek für den Mandanten eingetragen werden oder kann ich gleich die Zwangsversteigerung beantragen? Danke Euch im Voraus für Eure Antworten!
LG
gewusel

Verfasst: 24.06.2009, 11:31
von butterflybabe
Ich bin zwar kein Profi in der Immo-Vollstreckung, aber ich weiß, dass du die Zwangsversteigerung auch so betreiben kannst ohne vorher eine Zwangssicherungshypothek eingetragen haben muss. Ich weiß aber, dass grundsätzlich empfohlen wird, vorher eine einzutragen. Nur leider ist mir der Grund dafür entfallen ...

Verfasst: 24.06.2009, 11:37
von nephele
durch die eintragung einer sicherungshypothek wird meines wissens nach der rang gesichert.