Zwangsversteigerung - vorher Sicherungshypothek eintragen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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gewusel
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#1

24.06.2009, 11:24

Ihr Lieben,

kann mir jemand helfen? Wir sollen einen Antrag auf Zwangsversteigerung für unseren Mandanten stellen. MUSS vorher eine Sicherungshypothek für den Mandanten eingetragen werden oder kann ich gleich die Zwangsversteigerung beantragen? Danke Euch im Voraus für Eure Antworten!
LG
gewusel
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butterflybabe
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#2

24.06.2009, 11:31

Ich bin zwar kein Profi in der Immo-Vollstreckung, aber ich weiß, dass du die Zwangsversteigerung auch so betreiben kannst ohne vorher eine Zwangssicherungshypothek eingetragen haben muss. Ich weiß aber, dass grundsätzlich empfohlen wird, vorher eine einzutragen. Nur leider ist mir der Grund dafür entfallen ...
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nephele
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#3

24.06.2009, 11:37

durch die eintragung einer sicherungshypothek wird meines wissens nach der rang gesichert.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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