Einen wunderschönen guten Morgen,
wir sind hier am rätseln, ob es für die Teilnahme am Räumungstermin auch eine Gebühr gibt. 3310 regelt ja ausdrücklich nur die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder zur Abnahme der eV. Gibts da noch eine andere Gebühr die wir nur jetzt nicht finden? Oder hat jemand ne Idee was man abrechnen kann?
LG aus Mülheim
Gebühren für Teilnahme am Räumungstermin
die ganz normale TG nach 3104 glaub ich...Gibts da noch eine andere Gebühr die wir nur jetzt nicht finden?
Die bekommt man jedenfalls, wenn man im Rahmen der ZV tätig wird und z.B. mit dem Schuldner oder nen Termin hat um die sache zu klären.
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- lady_lydili
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ne 3104 bekommst du nicht in der zv! da bekommst du eine 3310. also auch m. M. für die räumung....
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...
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- lady_lydili
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es handelt sich ja um einen gerichtlichen termin, gv ist zuständig (<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 3310, rn. 6
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die bekommst du nur für einen gerichtlichen Termin oder einen Termin zur Abgabe der e.V.da bekommst du eine 3310.
=> bei einem mit dem Schuldner liegen diese Voraussetzungen aber nicht vor! => also in einem solchen Fall auch keine TG nach 3310.
Was mir aber einfällt: Das Verfahren mit dem GVZ steht ja einem gerichtlichen Verfahren gleich (jedenfalls für die Kostenfestsetzung) - also könnte man ja hier einen gerichtlichen Termin sehen - und ne 0,3er TG abrechnen...
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siehe # 4 ...
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ja - hab ich danach auch gelesen
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