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Forderungsanmeldung ink. Gebühren vorheriger ZV-Maßnahmen?

Verfasst: 23.06.2009, 15:35
von Vanilla84
Kommt in die FO-Anmeldung zur Insolvenztabelle auch die Gebühren rein für ZV-Maßnahmen und Gebühr für PfüB etc??

Verfasst: 23.06.2009, 15:38
von nicole73
ich meine mich zu erinnern, dass nur alles bis zur Eröffnung des Verfahrens reinkommt. aber frech kommt weiter, setzt einfach alles an.

Verfasst: 23.06.2009, 15:40
von puppa2402
Nur die Kosten, welche bis zur Eröffnung des InsoVerfahrens entstanden sind. Das Datum ergibt sich aus dem Beschluss. Wenn die Kosten vorher entstanden sind, gibst Du sie mit in die Forderungsaufstellung rein. Ebenso Eure Gebühren aus der ZV.

Verfasst: 23.06.2009, 15:43
von Sonnenkind
Wir nehmen auch nur die Kosten mit rein, die vor Verfahrenseröffnung entstanden sind (auch ZV-Kosten). Alle Kosten danach werden nicht anerkannt und gestrichen.

Verfasst: 23.06.2009, 15:45
von Vanilla84
Klar, das weiss ich, dass man nur die entstandenen Kosten etc. bis zur Eröffnung mit rein zu setzen sind. Aber das ist hier der Fall! :) Vielen Dank für die tolle schnelle Antwort :)

Verfasst: 23.06.2009, 15:49
von Vanilla84
Jetzt habe ich doch noch eine Frage ;) Muss ich denn die Belege etc. alles zweifach beifügen? Sprich die ganzen ZV-Unterlagen, Titel etc alles nochmal kopieren extra??

Verfasst: 23.06.2009, 15:51
von puppa2402
Ich meine, die muss man alle zweifach einreichen. Ich habe an die erste Anmeldung alle Unterlagen im Original beigefügt und an die zweite Kopien.