Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Vanilla84
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#1
23.06.2009, 15:35
Kommt in die FO-Anmeldung zur Insolvenztabelle auch die Gebühren rein für ZV-Maßnahmen und Gebühr für PfüB etc??
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nicole73
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#2
23.06.2009, 15:38
ich meine mich zu erinnern, dass nur alles bis zur Eröffnung des Verfahrens reinkommt. aber frech kommt weiter, setzt einfach alles an.
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puppa2402
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#3
23.06.2009, 15:40
Nur die Kosten, welche bis zur Eröffnung des InsoVerfahrens entstanden sind. Das Datum ergibt sich aus dem Beschluss. Wenn die Kosten vorher entstanden sind, gibst Du sie mit in die Forderungsaufstellung rein. Ebenso Eure Gebühren aus der ZV.
Liebe Grüße
puppa
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Sonnenkind
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#4
23.06.2009, 15:43
Wir nehmen auch nur die Kosten mit rein, die vor Verfahrenseröffnung entstanden sind (auch ZV-Kosten). Alle Kosten danach werden nicht anerkannt und gestrichen.
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Vanilla84
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#5
23.06.2009, 15:45
Klar, das weiss ich, dass man nur die entstandenen Kosten etc. bis zur Eröffnung mit rein zu setzen sind. Aber das ist hier der Fall!
Vielen Dank für die tolle schnelle Antwort
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Vanilla84
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#6
23.06.2009, 15:49
Jetzt habe ich doch noch eine Frage
Muss ich denn die Belege etc. alles zweifach beifügen? Sprich die ganzen ZV-Unterlagen, Titel etc alles nochmal kopieren extra??
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puppa2402
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#7
23.06.2009, 15:51
Ich meine, die muss man alle zweifach einreichen. Ich habe an die erste Anmeldung alle Unterlagen im Original beigefügt und an die zweite Kopien.
Liebe Grüße
puppa
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