Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ReNoJenny
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#1
18.06.2009, 14:54
Hallo,
kann man laufenden Unterhalt aus einer Lebensversicherung pfänden?
Ein Rechtspfleger meint, geht nicht. Demnach müsste dann jeden Monat ein neuer PfÜB gestellt werden, was mit ganz schön hohen Kosten verbunden wäre!
Wenn es nicht geht, wo steht das??
Vielen Dank schonmal
LG
Jenny
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jujo
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#2
18.06.2009, 14:57
Bei laufendem Unterhalt kannst du auch nur laufende Ansprüche pfänden (Gehalt). Der Rechtspfleger hat also Recht.
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ReNoJenny
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#3
18.06.2009, 15:16
das klingt logisch. Kann ich das noch irgendwo nachlesen?
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jujo
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#4
18.06.2009, 15:19
fällt mir spontan jetzt leider nicht ein. konnte dir der rechtspfleger das nicht sagen? würde da ganz einfach nochmal nachfragen, die wissen sowas meistens.
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katinka1
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#5
30.04.2013, 09:21
Genau diesen Fall habe ich jetzt auch auf dem Tisch.
Und:
JA, das muss gehen!! Siehe FamRZ 2004, 183 (NJW 2004, 369)
Sobald ich genau weiß, wie das funzt, gebe ich es bekannt