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Pfändung von Ehefrau in eigenes Sparbuch

Verfasst: 18.06.2009, 10:18
von kissilein
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich hab einen äußerst ungewöhnlichen Fall auf dem Tisch. Die Ehefrau hat eine Pfändung in ihr eigenes Sparbuch erbeten, sie kontoinhaber mit ihrem ehemann und gegen den richtet sich die Forderung (unterhalt)
Meine Fragen sind nun, muss die Bank die gesamten Beträge auf dem Konto auszahlen, oder nur den Teil den er eingezahlt hat. Benötigt die Bank zur Auszahlung das Sparbuch?

Hat jemand hier Erfahrung oder ein wenig "Rechtssprechung" für mich?
Viele Grüße
kissilein

Verfasst: 18.06.2009, 11:10
von Bibi
Also grundsätzlich muss man bei Auszahlung des Sparbetrages das Sparbuch der Bank vorlegen. Sollte es nicht mehr aufzufinden sein reicht eine schriftliche Mitteilung des Kontoinhabers, bzw. die Mitteilung des Gerichtsvollziehers, dass das Sparbuch nicht mehr aufzufinden ist und daher nicht gepfändet und der Bank vorgelegt werden kann (Hierzu muss natürlich dem GV vorher ein Auftrag zur Pfändung des Sparbuches erteilt werden).

Da die Ehefrau mit Kontoinhaberin ist dürfte es der Bank ausreichen, wenn die Ehefrau der Auszahlung zustimmt, damit das gesamte Sparguthaben ausgezahlt werden kann. Sollte die Ehefrau einen Teil des Geldes auf dem Konto belassen wollen, frag am besten bei der zuständigen Bearbeiterin der Bank nach, wie das am besten gehandhabt werden kann.

Nur einen Teil des Geldes auszuzahlen dürfte für die Bank schwierig werden, da die nicht nachprüft, wer von den Kontoinhabern welche Beträge eingezahlt hat.

So würde ich das auf jeden Fall machen.