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Pfändung mehrer Renten

Verfasst: 17.06.2009, 20:01
von bubu75
Hallöchen,

ich habe ein dringendes Problem.

Ich habe Pfändungen bei zwei verschiedenen Rentenversicherungsträgern ausgebracht. Von jedem Rentenversicherungsträger erhält die Schuldnerin jeweils 2 Renten (Altersrenten).
Bei dem einen Rentenversicherungsträger "liegt sie unter dem Pfändungsfreibetrag", aber bei dem anderen verbleibt ein pfändbarer Teil, wenn beide Renten zusammengerechnet werden.

Die Schuldnerin hat die Einstellung der ZV beantragt und das Gericht hat darauf hingewiesen, dass die bezogenen Renten für die Berechnung des pfändbaren Teils nicht zusammengerechnet werden dürfen. :?

Leider habe ich hierzu bisher noch keine Rechtssprechung gefunden.

Habt Ihr einen Tip für mich?

Stimmt dies wirklich, dass jede Rente für sich steht, auch wenn Sie von ein und demselben Träger gezahlt wird?

Die Drittschuldnerin hat in ihrer Erklärung beide Rentenbezüge zusammengerechnet und mir den pfändbaren Teil mitgeteilt, den sie auszahlen wird.
Rechnet die Drittschuldnerin ebenso falsch?

Vielen Dank und LG
bubu75

Verfasst: 17.06.2009, 20:07
von Bino
Bekommt sie von jedem Rentenversicherungsträger tatsächlich 2 Altersrenten? Das klingt komisch. Ich könnte mir daher vorstellen, dass eine Rente davon keine Altersrente, sondern eine andere Rente ist, die möglicherweise unpfändbar ist und nicht zusammengerechnet werden darf.
Ne andere Idee hätte ich jetzt auch nicht.
Vielleicht bekommst Du das ja raus, was das genau für Renten sind.
Hat das Gericht irgendwas dazu geschrieben?

Verfasst: 17.06.2009, 20:14
von Ernie
Die Schuldnerin könnte z. B. Altersrente und Witwenrente vom gleichen Versicherungsträger erhalten.

Aber das relevante ist: Beinhaltet der ausgebrachte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die Zusammenrechnung beider Renten?

Verfasst: 17.06.2009, 20:18
von bubu75
Hallo Bino,
ja Sie bekommt tatsächlich 2 Renten, obwohl ich vermute, dass eine davon Witwenrente ist, denn sie hatte einmal so etwas angedeutet.
In einem mir vorliegenden Rentenbescheid der Schuldnerin, ist allerdings nichts zu ersehen. Dort wird lediglich die Rente als Altersrente bezeichnet. Aber sehe noch einmal nach.

Das Gericht hat bzgl. evtl. unterschiedlicher Renten nichts genaueres gesagt, sondern nur pauschal, dass so genannte Teilrenten nicht zusammengerechnet werden dürfen.

Hm.....

Verfasst: 17.06.2009, 20:21
von bubu75
@Ernie

Da muss ich jetzt passen. Prüfe das morgen gleich. Ist nachträglich noch was zu regeln? :roll:

Verfasst: 18.06.2009, 08:38
von bubu75
Moin,
so hab das nochmal geprüft.

Also in unserem PfÜb steht:

...Zahlung von Renten (z.B. Alters-, Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits, Hinterbliebenenrente) gem. den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften der §§ 850 ff ZPO i.V.m. der Tabelle zu § 850c ZPO (§54 IV SGB) in der jeweils gültigen Fassung.

Dann bezieht die Schuldnerin neben der Altersrente eine Hinterbliebenenrente von einem Rententräger. Jene Drittschuldnerin hat beide Rentenbeträge zusammengezogen (€ 1.340,85) und daraus den pfändbaren Teil von € 248,40 ermittelt.

Wo finde ich s/w, dass diese beiden Renten nicht zusammengerechnet werden, wie das Gericht hier in den Raum stellt? Zitat von der Rpflgin: Die Schuldnerin hat nachgewiesen Einnahmen in Höhe von insgesamt € 1.508,51. Pfändbar ist jedoch zur Zeit kein Betrag. Die Schuldnerin bezieht vier Teilrenten. Jede dieser Teilrenten liegt für sich genommen unter dem pfandfreien Grundbetrag. Eine Rentenzusammenrechnung erfolgt nicht von Amts wegen."
Wo steht das????????????

LG
bubu75

Verfasst: 18.06.2009, 09:19
von Phönix
Klar, eine Zusammenrechung erfolgt nicht von Amts wegen.

Du musst einen extra Antrag auf Zusammenrechnung stellen und mitteilen, welche Rente Hauptfreibetrag sein soll. In etwa so:

Der nach dem so festgestellten Gesamteinkommen gemäß
§ 850 c ZPO unpfändbare Grundbetrag ist zunächst aus den gepfändeten Ansprüchen des Drittschuldners zu zu entnehmen.

Da kannst Du in Deinem Antrag auch die Renten beider Versicherungsträger zusammenrechnen lassen. (Habe schon Witwenrente, Erwerbsunfähigkeitsrente und Betriebesrente zusammenrechnen lassen)

Verfasst: 18.06.2009, 10:44
von bubu75
@Phönix

Danke dir. Mal sehen, wie reagiert wird.

LG

Verfasst: 18.06.2009, 11:27
von Bibi
Zustimm Phönix.

Das Vollstreckungsgericht nimmt nicht automatisch in den Pfüb mit auf, dass die Bezüge zusammenzurechnen sind, das geschieht immer nur auf Antrag. Günstiger ist es, diesen Antrag gleich mit in den Pfüb zu nehmen, da der Schuldner dann zu diesem Antrag nicht gehört werden muss (sagte mir zumindest mal eine Rechtspflegerin). Anders ist es, wenn der Antrag nachträglich gestellt wird. Da kann dann der Schuldner noch alles mögliche vorbringen, z. B. das er schwer krank ist und spezielle Hilfsmittel braucht und daher einen höheren Freibetrag braucht etc.

Verfasst: 01.12.2009, 10:52
von puppa2402
Guten morgen. Ich habe hier auch mal eine Frage.
Der Schuldner bezieht zwei Renten. Einmal von der deutschen Rentenversicherung Rheinland und eine zusätzliche von der rheinischen Versorgungskasse. Ich habe auch die Zusammenrechnung beantragt. Die von der rheinischen Versorgungskasse ist so gering, dass sie unter die Pfändungsfreigrenze fällt. Rechne ich aber beide zusammen, bekomme ich bei der ersten mehr unterm Strich raus. Jetzt schreibt die Gegenseite, dass die Rentenleistungen der rheinischen Versorgungskasse entsprechend reduziert werden, sollten die Leistungen der deutschen Rentenversicherung Rheinland steigen, weil eine entsprechende Anrechnung stattfindet.
Ich war davon ausgegangen, dass die Zusammenrechnung nur für die Berechnung des pfändbaren Einkommens wichtig ist. Hat jemand schon mal so einen Fall gehabt? Kürzen die dann tatsächlich? Ich weiß gerade nicht so wirklich, was ich dem Gericht schreiben soll.