Teil-Anerkenntnis- und Schluss-Versäumnisurteil

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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pepe
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#1

16.06.2009, 16:39

Wir haben 3 Schuldner als Gesamtschuldner auf Zahlung verklagt.

2 Schuldner erscheinen zum Termin und erkennen die Forderung an. 1 Schuldner fehlt und gegen ihn ergeht eben ein VU.

Brauche ich um gegen die beiden anerkennenden Schuldner zu vollstrecken noch eine vollstreckbare Ausfertigung oder geht das so (wegen Anerkenntnis)?
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romex
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#2

16.06.2009, 16:43

Nein, Du brauchst auch da eine vollstreckbare Ausfertigung! (Titel, Klausel, Zustellung)
Liebe Grüße,
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pepe
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#3

16.06.2009, 16:51

Warum bekomme ich denn ein Urteil (mit dem Knick oben) und abgestempelt?
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romex
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#4

16.06.2009, 17:01

Weil manche Leute bei Gerichten gerne stempeln!!! So ein Knick ist völlig Wurscht... Genauso, welche Farbe das Papier hat... Die drei ZV-Merkmale müssen zwingend vorliegen!!! Auch ein Anerkenntnis kann man "zurücknehmen"!!!
Liebe Grüße,
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