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Beitreibung bei Ehepartner?

Verfasst: 16.06.2009, 16:33
von Schaaafi
Hallöchen...,

habe mal wieder eine Frage:

Unser Mandant hat an den Schuldner ein Auto verkauft. Der hat auch den Kaufvertrag unterschrieben. Der Schuldner hat nicht gezahlt und unser Mandant will jetzt das Geld von dessen Ehefrau. Unser Titel läuft auf den Ehemann. Habe dem Mandanten gesagt, dass das alles so nicht geht, weil der Schuldner ja auch den KV unterschrieben hat.

Ich weiß, dass es bei alltäglichen Anschaffungen (bei Heizöl hatte ich das mal), die Möglichkeit gibt, den Ehepartner mit in die Haftung zu nehmen.

Bei einem Auto ist das nicht möglich, oder?

LG Schaaafi...määh...

Verfasst: 16.06.2009, 17:13
von Mops
Quatsch. KV ist doch ausschließlich mit dem Mann geschlossen worden und Titel existiert daher auch nur gegen ihn. Frau kann nur in Anspruch genommen werden, wenn sie mit Vertragspartner gewesen wäre und gegen sie ebenfalls ein Titel vorliegen würde.

Verfasst: 16.06.2009, 17:27
von Sonnenkind
So sehe ich das auch!

Verfasst: 16.06.2009, 20:29
von Schaaafi
Das habe ich auch gesagt...und ja offensichtlich richtig gelegen...

Vielen Dank :-)

Verfasst: 18.06.2009, 07:54
von ELBundy
Nur wenn Frau mit im Kv steht ist eine Haftung gegeben ansonsten nur Titulierung gegen Ehemann.Rechtlich ist da nix zu machen den jeder haftet für seine Schulden die man durch seine Unterschrift bekundet.

Sippenhaft wurde schon vor einiger Zeit abgeschafft.