Beitreibung bei Ehepartner?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Schaaafi

#1

16.06.2009, 16:33

Hallöchen...,

habe mal wieder eine Frage:

Unser Mandant hat an den Schuldner ein Auto verkauft. Der hat auch den Kaufvertrag unterschrieben. Der Schuldner hat nicht gezahlt und unser Mandant will jetzt das Geld von dessen Ehefrau. Unser Titel läuft auf den Ehemann. Habe dem Mandanten gesagt, dass das alles so nicht geht, weil der Schuldner ja auch den KV unterschrieben hat.

Ich weiß, dass es bei alltäglichen Anschaffungen (bei Heizöl hatte ich das mal), die Möglichkeit gibt, den Ehepartner mit in die Haftung zu nehmen.

Bei einem Auto ist das nicht möglich, oder?

LG Schaaafi...määh...
Mops
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#2

16.06.2009, 17:13

Quatsch. KV ist doch ausschließlich mit dem Mann geschlossen worden und Titel existiert daher auch nur gegen ihn. Frau kann nur in Anspruch genommen werden, wenn sie mit Vertragspartner gewesen wäre und gegen sie ebenfalls ein Titel vorliegen würde.
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#3

16.06.2009, 17:27

So sehe ich das auch!
Schaaafi

#4

16.06.2009, 20:29

Das habe ich auch gesagt...und ja offensichtlich richtig gelegen...

Vielen Dank :-)
ELBundy
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#5

18.06.2009, 07:54

Nur wenn Frau mit im Kv steht ist eine Haftung gegeben ansonsten nur Titulierung gegen Ehemann.Rechtlich ist da nix zu machen den jeder haftet für seine Schulden die man durch seine Unterschrift bekundet.

Sippenhaft wurde schon vor einiger Zeit abgeschafft.
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