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Lohnpfändungstabelle § 850 c ZPO

Verfasst: 16.06.2009, 10:30
von DiaPhi
Wenn der Schuldner, mit dem ich die außergerichtliche Schuldenbereinigung versuche, rund 1.900,00 € netto verdient, was ist denn bei dem pfändbar?

Alles was über 989,99 € liegt oder muss ich da direkt in der Tabelle nachschauen, wo bei 1.900,00 € netto 640,40 € pfändbar wären?

Danke schonmal für eure Hilfe?

Verfasst: 16.06.2009, 10:32
von Phönix
Hallo,

probiere mal folgenden Link, da hast Du eine tolle Hilfe:

http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/freibetrag/index.php

VG Phönix

Verfasst: 16.06.2009, 10:46
von DiaPhi
"Grundlage: Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2005
Nettoeinkommen (monatlich) 1.900,00 €
Anzahl der Unterhaltsberechtigten 0
Pfändbar sind 640,40 €
Es bleiben unpfändbar 1.259,60 €

Hinweis
Mit 0 Unterhaltsberechtigten liegt der Mindestfreibetrag bei monatlich 989,99 €"

So schön, so gut, nur genau mein Problem ist halt dieser "Hinweis". Mindestfreibetrag...also könnte man da auch alles über 989,99 € pfänden oder wie soll ich das verstehen?

Trotzdem danke für den Link :)

Verfasst: 16.06.2009, 10:53
von Phönix
Wenn ich richtig informiert bin, darf der Schuldner die 1.259,60 € behalten. Man muss es als eine Art "Boni" betrachten. Sozusagen als Lohn dafür, daß der Schuldner arbeiten geht, darf er den erhöhten Betrag behalten. 989,99 € sind nur der Wert, bei dem diese Tabellen anfangen...

Aber wie gesagt, meine Begründung ist ohne Gewähr... Bisher konnte ich mich immer auf diesen Link verlassen. Also pfändbar sind nur die 640,40...

Verfasst: 16.06.2009, 11:01
von DiaPhi
Okay, danke schön! :wink2

Verfasst: 16.06.2009, 11:34
von Phönix
Hey,

lass Dir vom Schuldner eine Lohnabtretung zur Sicherung der Forderung unterschreiben. Falls ihr nämlich nur einen Ratenzahlung vereinbart und dann kommt ein anderer Gläubiger und pfändet Gehalt, schaut ihr in die Röhre weil ihr nichts in der Hand habt.

In die Abtretung kann man ja reinschreiben, daß diese nur dem Arbeitgeber vorgelegt wird, wenn er mit Raten in Verzug gerät oder es zu einer Lohnpfändung eines anderen Gläubigers kommt.

VG Phönix

Verfasst: 16.06.2009, 11:38
von DiaPhi
Wir sind doch gar kein Gläubiger...wir sind beauftragt mit der außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Sie Schulden hat der Herr woanders :)

Verfasst: 16.06.2009, 11:46
von Phönix
ok, war ein Missverständnis meinerseits.... Ich nehme alles zurück 8)