Hallo liebe Forenteilnehmer,
ich bin eigentlich immer stille Mitleserin und konnte auch schon viele hilfreiche Tips aus dem Forum ziehen, aber jetzt bin ich hier gerade mal total überfragt und muss mal schreiben. Und zwar:
Ich habe Urteil und KFB gegen eine GmbH & Co. KG, vertr. d. GmbH, vertr. d. GF.
Soweit so gut... ich habe die ZV in Auftrag gegeben (Kombi-Antrag), woraufhin der GVZ mir schrieb, dass lt. Auskunft des GF, die GmbH & Co. KG aufgelöst und gelöscht sei. Ich holte mir einen aktuellen HR-Auszug und tatsächlich: Firma ist aufgelöst; Liquidation findet nicht statt.
Was mache ich denn jetzt? Die können die Fa. doch nicht einfach auflösen, wenn da Außenstände sind, oder?
Ich weiß, dass der GF mehrere Firmen unter verschiedenen Namen betreibt, aber meine Titel lauten nun genau auf die gelöschte Fa.
Ich bin überfragt... vielleicht kann mir jemand helfen??
Viele Grüße
Titi
Zwangsvollstreckung gelöschte GmbH & Co. KG
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 776
- Registriert: 15.12.2008, 14:10
Wie lautet der HR Eintrag genau?
Ich würde mir auch mal die Anmeldung zu dieser Eintragung ziehen und gucken was genau angemeldet wurde und was der Hintergrund ist.
Zur Not muss halt ein neuer Titel gegen den phG her (soweit es die GmbH denn noch gibt).
Ich würde mir auch mal die Anmeldung zu dieser Eintragung ziehen und gucken was genau angemeldet wurde und was der Hintergrund ist.
Zur Not muss halt ein neuer Titel gegen den phG her (soweit es die GmbH denn noch gibt).
Das stell ich mir sehr schwierig vor - der phG wird ja im Zweifelsfall auch nicht "auf den Kopf gefallen sein". Könnte man nicht umschreiben lassen?? (:sorry , ich weiß dass es ne blöde Frage ist)Davy Jones’ Locker hat geschrieben: Zur Not muss halt ein neuer Titel gegen den phG her (soweit es die GmbH denn noch gibt).
Viele Grüße
ich
ich
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 59
- Registriert: 12.06.2009, 14:08
- Beruf: Vollzeit-Mama und Teilzeit-Reno
- Software: RA-Micro
Hallo..
schon mal lieben Dank für die Antworten..
Habe die Akte jetzt in der Kanzlei und den ganz genauen Wortlaut nicht parat; aber sinngemäß stand das da wie folgt:
Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt. Registerblatt wird geschlossen.
So oder ähnlich steht das da... Nix mit Rechtsnachfolge ...
An Titelumschreibung hatte ich auch schon gedacht; aber geht ja nicht?! Auf wen den auch?! Kann man denn nicht z.B. an den GF persönlich ran kommen? Der haftet doch auch mit ner bestimmten Einlage oder?
Sorry, für die vielen blöden Fragen.. aber HR-Recht ist nicht mein Gebiet...![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Titi
schon mal lieben Dank für die Antworten..
Habe die Akte jetzt in der Kanzlei und den ganz genauen Wortlaut nicht parat; aber sinngemäß stand das da wie folgt:
Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt. Registerblatt wird geschlossen.
So oder ähnlich steht das da... Nix mit Rechtsnachfolge ...
An Titelumschreibung hatte ich auch schon gedacht; aber geht ja nicht?! Auf wen den auch?! Kann man denn nicht z.B. an den GF persönlich ran kommen? Der haftet doch auch mit ner bestimmten Einlage oder?
Sorry, für die vielen blöden Fragen.. aber HR-Recht ist nicht mein Gebiet...
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Titi
Also hier würde ich zunächst mal mit dem Handelsregister telefonieren, wie es dazu kommen konnte.
Das eine Firma ohne Liquidation einfach so erlischt, ist mir ganz was neues.
Normalerweise ist die Liquidation verpflichtend und gesetzlich vorgeschrieben.
Es gibt meines Wissens nach nur folgende Ausnahme: Löschung von Amts wegen nach §144 FGG.
Wird die Liquidation nicht ordnungsgemäß durchgeführt, d.h. wenn der GF es versäumt, alle Forderungen zu bedienen, dann kann die Löschung des Unternehmens meines Wissens nach wieder rückgängig gemacht werden.
Frage: stammt Euer Titel aus der Zeit VOR oder aus der Zeit NACH der Löschung?
Das eine Firma ohne Liquidation einfach so erlischt, ist mir ganz was neues.
Normalerweise ist die Liquidation verpflichtend und gesetzlich vorgeschrieben.
Es gibt meines Wissens nach nur folgende Ausnahme: Löschung von Amts wegen nach §144 FGG.
Wird die Liquidation nicht ordnungsgemäß durchgeführt, d.h. wenn der GF es versäumt, alle Forderungen zu bedienen, dann kann die Löschung des Unternehmens meines Wissens nach wieder rückgängig gemacht werden.
Frage: stammt Euer Titel aus der Zeit VOR oder aus der Zeit NACH der Löschung?
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 776
- Registriert: 15.12.2008, 14:10
§ 145 HGBAndre Boine hat geschrieben: Normalerweise ist die Liquidation verpflichtend und gesetzlich vorgeschrieben.
(1) Nach der Auflösung der Gesellschaft findet die Liquidation statt, sofern nicht eine andere Art der Auseinandersetzung von den Gesellschaftern vereinbart oder über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist.