Lohnpfändung, welche Anschrift des Arbeitsgebers?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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julie24
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#1

10.06.2009, 16:09

Hi Leute, ich soll eine Lohnpfändung machen. Der Arbeitgeber hat in ganz Deutschland verschiedene Standorte. Muss als Drittschuldner die eingetragene Firma angegeben werden oder der Name und die Anschrift des Standortes?

Vielen Dank im voraus.
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katuscha
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#2

10.06.2009, 16:17

Gibt es eine Zentrale? Vielleicht solltest Du mal anrufen und fragen, ob die eine zentrale Personalabteilung haben?
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beast
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#3

10.06.2009, 16:45

Hallo!
Ich würd auch die Zentrale oder den Hauptsitz nehmen. Ich würd vllt. mal im Internet schauen, im Impressum. Da schaue ich auf jeden Fall immer als erstes ;-)
LG
[size=150]LG[/size]

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sunshine24
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#4

10.06.2009, 19:08

Bei Klagen weiß ich, dass eine neuerliche Rechtsprechung besagt, dass am Ort des Standortes geklagt werden darf. Wie das allerdings bei einem PfÜB ist, weiß ich nicht ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Sylvia1964
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#5

10.06.2009, 19:16

In solchen Fällen rufe ich auch beim Arbeitgeber an. Wenn die so groß sind, dass es mehrere Standorte gibt, dann haben die auch qualifiziertes Personal in einer Personalabteilung, die dazu was sagen können.

S.
julie24
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#6

11.06.2009, 12:01

Im Impressum steht die Anschrift des Hauptsitzes. Die Standorte sind lediglich mit Anschriften angegeben. Die Geschäftsführer sitzen dann ja auch beim Hauptsitz. Dann werd ich mal anrufen und sehen was die sagen.

danke euch.
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Bibi
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#7

11.06.2009, 13:39

Ich richte den Pfüb in solchen Fällen auch immer direkt an die Zentrale, da evtl. nicht jeder Standort ne eigene Personalabteilung hat. Und bei der Zentrale ist man immer an der richtigen Stelle. Die können den Pfüb ja dann weiterleiten, wenn es notwendig ist.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
julie24
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#8

11.06.2009, 14:23

Also die beim Standort haben gesagt, dass die Personalabteilung beim Hauptsitz ist. Dort hat aber niemand abgenommen, der mir das nochmals bestätigen könnte. Ich habe nun einen Gerichtsvollzieher gefragt. Er meinte, es wäre egal, da der PfÜb zum Hauptsitz weitergeleitet würde, aber es sei besser, wenn es an den Hauptsitz direkt gerichtet ist.
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